Der Rat der Stadt behandelt die
Berücksichtigung bzw. Zurückweisung der im Rahmen der öffentlichen Auslegung
gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Anregungen. Die einzelnen
Beschlussvorschläge (insgesamt 3) sind im Sachverhalt dieser Beschlussvorlage
aufgeführt.
Zu B)
Der Rat der Stadt beschließt die
18. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich „Höferhof“ als gewerbliche
Baufläche gemäß der in der Beschlussvorlage beigefügten Plandarstellung. Dem
Erläuterungsbericht wird zugestimmt.
20.03.2006 - Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
Ö 10 - ungeändert beschlossen
Zu A)
Zu A)
Der Ausschuss für
Stadtentwicklung und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt mit 18 Zustimmungen
(CDU, SPD,WNK, UWG, FDP, Bürgerforum)
bei einer Gegenstimme (Bündnis 90/Die Grünen) die Berücksichtigung bzw.
Zurückweisung der im Rahmen der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
vorgebrachten Anregungen. Die einzelnen Beschlussvorschläge (insgesamt 3) sind
im Sachverhalt dieser Beschlussvorlage aufgeführt.
Zu B)
Der Ausschuss für
Stadtentwicklung und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt mit 18 Zustimmungen
(CDU, SPD,WNK, UWG, FDP, Bürgerforum),
bei einer Gegenstimme (Bündnis 90/Die Grünen) die 18. Änderung des
Flächennutzungsplanes im Bereich „Höferhof“ als gewerbliche Baufläche gemäß der
in der Beschlussvorlage beigefügten Plandarstellung zu beschließen. Dem Erläuterungsbericht
wird zugestimmt.
27.03.2006 - Rat der Stadt
Ö 20 - ungeändert beschlossen
Zu A)
Zu A)
Bezogen auf die Stellungnahme aus
Sicht der Wasser- und Abfallwirtschaft sowie des Bodenschutzes zu a)
Grundwasserverhältnissen, b) flächenhaften Bodenbelastungen und c)
Oberflächengewässer/Niederschlagswasserbewirtschaftung beschließt der Rat der
Stadt einstimmig bei 5 Enthaltungen (4 Bündnis 90/Die Grünen, 1 FDP) die
Anregungen zurückzuweisen, da sie entsprechend des Ergebnisses der
Prüfung/Abwägung das laufende FNP-Änderungsverfahren nicht betreffen.
Bezogen auf die Stellungnahmen
aus Sicht der Wasser- und Abfallwirtschaft sowie des Bodenschutzes zu b)
Flächenverbrauch beschließt der Rat der Stadt einstimmig bei 5 Enthaltungen (4
Bündnis 90/Die Grünen, 1 FDP) entsprechend des Ergebnisses der Prüfung/Abwägung
, dass das Erfordernis der Flächeninanspruchnahme flächenmäßig rechnerisch
nicht darzulegen ist.
Bezogen auf die Anregung des
Staatlichen Umweltamtes Köln zur frühzeitigen Regelung der verkehrlichen
Erschließung beschließt der Rat der Stadt einstimmig bei 5 Enthaltungen (4
Bündnis 90/Die Grünen, 1 FDP), diese zurückzuweisen, da sie entsprechend des
Ergebnisses der Prüfung/Abwägung das laufende FNP-Änderungsverfahren nicht
betreffen.
Zu B)
Der Rat der Stadt beschließt
einstimmig bei 5 Enthaltungen (4 Bündnis 90/Die Grünen, 1 FDP) die 18. Änderung des Flächennutzungsplanes im
Bereich „Höferhof“ als gewerbliche Baufläche gemäß der in der Beschlussvorlage
beigefügten Plandarstellung. Dem Erläuterungsbericht wird zugestimmt.