Aus den im Rahmen der ersten und
zweiten öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Anregungen
sind keine gesonderte Beschlüsse zu fassen. Der Rat der Stadt nimmt die
eingegangenen Stellungnahmen lediglich zur Kenntnis.
Zu B)
Der Rat der Stadt beschließt die
3. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich „Jahnstraße/Unterweg“ gemäß
der in der Beschlussvorlage beigefügten Plandarstellung. Dem
Erläuterungsbericht wird zugestimmt.
20.03.2006 - Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
Ö 11 - ungeändert beschlossen
Zu A)
Zu A)
Aus den im Rahmen der ersten und
zweiten öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Anregungen
sind keine gesonderte Beschlüsse zu fassen. Der Ausschuss für Stadtentwicklung
und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt, die eingegangenen Stellungnahmen
lediglich zur Kenntnis zu nehmen.
Zu B)
Der Ausschuss für
Stadtentwicklung und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, die 3. Änderung des
Flächennutzungsplanes im Bereich „Jahnstraße/Unterweg“ gemäß der in der
Beschlussvorlage beigefügten Plandarstellung zu beschließen. Dem
Erläuterungsbericht wird zugestimmt.
27.03.2006 - Rat der Stadt
Ö 21 - ungeändert beschlossen
Zu A)
Zu A)
Der Rat der Stadt nimmt die
eingegangenen Stellungnahmen einstimmig bei einer Enthaltung (FDP) zur
Kenntnis.
Zu B)
Der Rat der Stadt beschließt
einstimmig bei einer Enthaltung (FDP) die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes
im Bereich „Jahnstraße/Unterweg“ gemäß der in der Beschlussvorlage beigefügten
Plandarstellung. Dem Erläuterungsbericht wird zugestimmt.