Beschlussvorschlag:
Zu A Der Rat
der Stadt beschließt die von den Trägern öffentlicher Belange und von den
Bürgern während der öffentlichen Auslegung zu den Außenbereichssatzungen Nr. 1 bis Nr. 22
(gemäß Auflistung der Ortslagen im Sachstand auf Seite 2 dieser Sitzungsvorlage)
vorgebrachten Stellungnahmen und Anregungen gemäß den in dieser Sitzungsvorlage
dargestellten Sachverhalten und den dazu jeweils entsprechend formulierten
Beschlussvorschlägen zu berücksichtigen bzw. zurückzuweisen.
Zu B Der Rat
der Stadt beschließt, alle Satzungsverfahren der Satzungen Nr 1 bis Nr. 22
(gemäß Auflistung der Ortslagen im Sachstand auf Seite 2 dieser
Sitzungsvorlage) in die Rechtsvorschriften des geänderten Baugesetzbuches
(BauGB) vom 24.06.2004 überzuleiten.
Die
Verfahrensabschlüsse finden nach diesen geänderten gesetzlichen Regelungen
statt.
Zu C Der Rat
der Stadt beschließt die erneute Auslegung der Satzungen Nr. 1 Stolzenberg, Nr.
2 Zurmühle, Nr. 5 Lindscheid, Nr. 16 Hammesrostringhausen, Nr. 17
Großrostringhausen und Nr. 21 Alt Sellscheid.
Die
Auslegung soll als öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB durchgeführt
werden. Anregungen sind nur zu den geänderten Abgrenzungen der jeweiligen
Satzungsbereiche zulässig. Die Dauer der Auslegung soll auf zwei Wochen
verkürzt werden.
Zu D Der Rat
der Stadt beschließt die Satzungen Nr. 3 Wenschebach, Nr. 4 Großfrenkhausen,
Nr. 6 Haussels, Nr. 7 Grünenbäumchen, Nr. 8 Dortenhof, Nr. 9 Töckelhausen, Nr.
10 Buchholzen Nord, Nr. 11 Niederrautenbach, Nr. 12 Staelsmühle, Nr. 13
Ketzbergerhöhe, Nr. 14 Haarhausen, Nr. 15 Niederhagen, Nr. 18 Oberberg, Nr. 19
Heidchen, Nr. 20 Dhünn Neuenhaus und Nr.22 Beutelshufe als Außenbereichssatzung
gemäß § 35 (6) BauGB wie in der in der Anlage 52 bis 67 zu dieser
Sitzungsvorlage vorliegenden Fassung.