A) Abwägung der Anregungen aus der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB und der Beteiligung der TÖB gemäß § 4 BauGB für 22 Außenbereichssatzungen gemäß § 35 (6) BauGB
B) Beschluss zur erneuten Auslegung von 11 Satzungen gemäß § 3 (2) BauGB
C) Satzungsbeschlüsse zu 11 Außenbereichssatzungen gemäß § 35 (6) BauGB
Der Schulausschuss beschließt, dem Rat der Stadt
Wermelskirchen zu empfehlen,
a)die Schulentwicklungsplanung für die Schuljahre 2007/2008
bis 2013/2014 in der vorgelegten Fassung zu beschließen,
b)die Verwaltung insbesondere zu beauftragen, die Bildung von
Teilstandorten an den Grundschulen Dhünn/Dabringhausen und Hünger/Tente im
Planungszeitraum umgehend vorzubereiten und vorzunehmen, sobald sich ein
entsprechender Bedarf ergibt und
22.05.2007 - Rat der Stadt
Ö 4 - geändert beschlossen
Beschlussvorschlag:
Beschlussvorschlag:
Der Schulausschuss beschließt einstimmig, dem Rat der
Stadt Wermelskirchen zu empfehlen,
a)die Schulentwicklungsplanung für die Schuljahre 200772008
bis 2013/2014 in der vorgelegten Fassung zu beschließen und
b)die Verwaltung zu beauftragen, die Bildung von
Teilstandorten an den Grundschulen Dhünn/Dabringhausen und Hünger/Tente im
Planungszeitraum umgehend vorzubereiten und unter Beteiligung des
Schulausschusses vorzunehmen, sobald sich ein entsprechender Bedarf ergibt.
22.05.2007 - Schulausschuss
Ö 4 - geändert beschlossen
Beschlussvorschlag:
Beschlussvorschlag:
Der Schulausschuss beschließt einstimmig, dem Rat der
Stadt Wermelskirchen zu empfehlen,
a)die Schulentwicklungsplanung für die Schuljahre 200772008
bis 2013/2014 in der vorgelegten Fassung zu beschließen und
b)die Verwaltung zu beauftragen, die Bildung von
Teilstandorten an den Grundschulen Dhünn/Dabringhausen und Hünger/Tente im
Planungszeitraum umgehend vorzubereiten und unter Beteiligung des
Schulausschusses vorzunehmen, sobald sich ein entsprechender Bedarf ergibt.
11.06.2007 - Rat der Stadt
Ö 21 - geändert beschlossen
Der Rat der Stadt beschließt einstimmig,
Der Rat der Stadt beschließt einstimmig,
a)die Schulentwicklungsplanung für die Schuljahre 2007/2008
bis 2013/2014 in der vorgelegten Fassung,
b)die Verwaltung zu beauftragen, die
Bildung von Teilstandorten an den Grundschulen Dhünn/Dabringhausen und Hünger/Tente
im Planungszeitraum umgehend vorzubereiten und unter Beteiligung des
Schulausschusses vorzunehmen, sobald sich ein entsprechender Bedarf ergibt.