A) Abwägung der Anregungen aus der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB und der Beteiligung der TÖB gemäß § 4 BauGB für 22 Außenbereichssatzungen gemäß § 35 (6) BauGB
B) Beschluss zur erneuten Auslegung von 11 Satzungen gemäß § 3 (2) BauGB
C) Satzungsbeschlüsse zu 11 Außenbereichssatzungen gemäß § 35 (6) BauGB
Der Rat der Stadt
beschließt gem. § 83 GO NW die außerplanmäßige Bereitstellung von Finanzmitteln
(Auszahlungen) in Höhe von 100.000 € beim Produkt 005.002.001
"Leistungen nach dem SGB XII" zur Abwicklung von Altfällen im Rahmen
der Kostenerstattung gem. § 107 BSHG.
Die Deckung erfolgt durch Minderauszahlungen bei der
Kreisumlage (Produkt 016.001.001) „allgemeine Finanzwirtschaft“.
11.06.2007 - Rat der Stadt
Ö 13 - ungeändert beschlossen
Der Rat der Stadt beschließt einstimmig gem
Der Rat der Stadt
beschließt einstimmig gem. § 83 GO NW die außerplanmäßige Bereitstellung von
Finanzmitteln (Auszahlungen) in Höhe von 100.000 € beim Produkt
005.002.001 "Leistungen nach dem SGB XII" zur Abwicklung von
Altfällen im Rahmen der Kostenerstattung gem. § 107 BSHG.
Die Deckung erfolgt durch Minderauszahlungen bei der
Kreisumlage (Produkt 016.001.001) „allgemeine Finanzwirtschaft“.