a) Der Rat der Stadt nimmt den Sachstandsbericht der Verwaltung zur Kenntnis.
b) Der Rat der Stadt beschließt, die 32. Änderung des Flächennutzungsplanes „Zentraler Versorgungsbereich Innenstadt“ / das Einzelhandelskonzept für die Stadt Wermelskirchen gemäß § 3 (2) BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen, parallel dazu sind Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) zu beteiligen.
14.09.2009 - Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
Ö 5 - ungeändert beschlossen
a)
a)Der
Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr nimmt den Sachstandsbericht der
Verwaltung zur Kenntnis.
b)Der
Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt
einstimmig bei 1 Enthaltung (UWG) zu beschließen, die 32. Änderung des
Flächennutzungsplanes „Zentraler Versorgungsbereich Innenstadt“ /
das Einzelhandelskonzept für die Stadt Wermelskirchen gemäß § 3 (2) BauGB für
die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen, parallel dazu sind Behörden und
sonstige Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) zu beteiligen.
14.12.2009 - Rat der Stadt
Ö 7 - (offen)
Beschlussvorschlag:
a) Der Rat der Stadt nimmt den Sachstandsbericht der Verwaltung zur Kenntnis.
b) Der Rat der Stadt beschließt einmütig(1 Enthaltung WNK UWG), die 32. Änderung des Flächennutzungsplanes „Zentraler Versorgungsbereich Innenstadt“ / das Einzelhandelskonzept für die Stadt Wermelskirchen gemäß § 3 (2) BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen, parallel dazu sind Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) zu beteiligen.