Der Rat der Stadt nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Gebührenhaushalt „Abfallbeseitigung“ für das Jahr 2010 zur Kenntnis. Danach müssen die Gebühren entsprechend der 1. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Wermelskirchen für den Kommunalen Siedlungsabfall (Restmüll/Papier) um 3 % in der Grundgebühr und um 2 % in der Leistungsgebühr sowie für den Biomüll um 5 % in der Grundgebühr und um 3 % in der Leistungsgebühr erhöht werden.
Der Rat der Stadt beschließt die 1. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Wermelskirchen vom 16.12.2008 in der vorgelegten Fassung.
Der Rat der Stadt beschließt, der Gebührenausgleichsrücklage „Abfallbeseitigung“ einen Betrag in Höhe von 103.000 € zu entnehmen.
Ein Exemplar der 1. Nachtragssatzung ist dem Original der Niederschrift über die Sitzung des Rates der Stadt als Anlage beizufügen.
23.11.2009 - Haupt- und Finanzausschuss
Ö 10 - ungeändert beschlossen
Der Rat der Stadt nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum
Gebührenhaushalt „Abfallbeseitigung“ für das Jahr 2010 zur Kenntni
Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Ausführungen
der Verwaltung zum Gebührenhaushalt „Abfallbeseitigung“ für das
Jahr 2010 zur Kenntnis. Danach müssen die Gebühren entsprechend der 1.
Nachtragssatzung zur Gebührensatzung über die Abfallentsorgung in der Stadt
Wermelskirchen für den Kommunalen Siedlungsabfall (Restmüll/Papier) um 3 % in
der Grundgebühr und um 2 % in der Leistungsgebühr sowie für den Biomüll um 5 %
in der Grundgebühr und um 3 % in der Leistungsgebühr erhöht werden.
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt einmütig bei
6 Enthaltungen (2 SPD, 4 CDU) dem Rat der Stadt die 1. Nachtragssatzung zur
Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt
Wermelskirchen vom 16.12.2008 in der vorgelegten Fassung zu beschließen.
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt einmütig bei
6 Enthaltungen dem Rat der Stadt (2 SPD, 4 CDU) zu beschließen, der
Gebührenausgleichsrücklage „Abfallbeseitigung“ einen Betrag in Höhe
von 103.000 € zu entnehmen.
Ein Exemplar der 1. Nachtragssatzung ist dem Original
der Niederschrift über die Sitzung des Rates der Stadt als Anlage beizufügen.
14.12.2009 - Rat der Stadt
Ö 20 - (offen)
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Gebührenhaushalt „Abfallbeseitigung“ für das Jahr 2010 zur Kenntnis. Danach müssen die Gebühren entsprechend der 1. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Wermelskirchen für den Kommunalen Siedlungsabfall (Restmüll/Papier) um 3 % in der Grundgebühr und um 2 % in der Leistungsgebühr sowie für den Biomüll um 5 % in der Grundgebühr und um 3 % in der Leistungsgebühr erhöht werden.
Der Rat der Stadt beschließt gegen 16 Stimmen (CDU) die 1. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Wermelskirchen vom 16.12.2008 in der vorgelegten Fassung.
Der Rat der Stadt beschließtgegen 16 Stimmen (CDU), der Gebührenausgleichsrücklage „Abfallbeseitigung“ einen Betrag in Höhe von 103.000 € zu entnehmen.
Ein Exemplar der 1. Nachtragssatzung ist dem Original der Niederschrift über die Sitzung des Rates der Stadt als Anlage beizufügen.