Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Ausführungen der
Verwaltung zum Gebührenhaushalt „Rettungsdienst“ für das Jahr 2010
zur Kenntnis.
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt einstimmig dem Rat
der Stadt
a) die
Gebührentarife für den Rettungsdienst ab dem 01.01.2010 wie folgt:
Krankentransportwagen
(KTW je Transport) 121,00
€ (bisher 126,00 €)
Rettungstransportwagen
(RTW je Einsatz) 237,00
€ (bisher 248,00 €)
Notarztwagen
(NEF je Einsatz) 151,00
€ (bisher 182,00 €)
Notarzt (je
Einsatz) 106,54 € (unverändert)
KTW Kilometergebühr außerhalb Stadtgebiet (je km)
1,50 € (unverändert)
b) die 8. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung für den Rettungsdienst
der Stadt Wermelskirchen vom
28.01.1992 in der vorgelegten Fassung zu beschließen.
Ein Exemplar der 8.
Nachtragssatzung ist dem Original der Niederschrift über die Sitzung des Rates
als Anlage beizufügen.