Der Rat der Stadt beschließt, die durch Herrn Werner Paas, Habenichts 7, 42929 Wermelskirchen erstellte Erschließungsanlage „Rautenbacher Weg“ (Stichstraße) endgültig in die Haftungs- und Unterhaltungspflicht zu übernehmen.
Widmung
Der Rat der Stadt beschließt, gemäß §§ 6 und 14 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.1995 die Widmung der nachstehend aufgeführten Grundstücke der Straße „Rautenbacher Weg“ (Stichstraße) zum Gemeingebrauch für den öffentlichen Verkehr:
Die zu widmende Verkehrsfläche wird gemäß § 3 Abs. 4 Nr. 2 StrWG NW als Gemeindestraße eingestuft, bei der die Belange der Erschließung der anliegenden Grundstücke überwiegen. Der Gemeingebrauch wird auf keine Verkehrsart beschränkt.
Die Widmung ist öffentlich bekannt zu machen.
30.11.2009 - Ausschuss für Stadtentwicklung, Verkehr und Umweltfragen
Ö 12 - ungeändert beschlossen
Beschlussvorschlag:
Übernahme:
Der
Ausschuss für Stadtentwicklung, Verkehr und Umweltfragen empfiehlt einstimmig
dem Rat der Stadt zu beschließen, die durch Herrn Werner Paas, Habenichts 7,
42929 Wermelskirchen erstellte Erschließungsanlage „Rautenbacher
Weg“ (Stichstraße) endgültig in die Haftungs- und Unterhaltungspflicht zu
übernehmen.
Widmung:
Der
Ausschuss für Stadtentwicklung, Verkehr und Umweltfragen empfiehlt einstimmig
dem Rat der Stadt, gemäß §§ 6 und 14 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes
Nordrhein-Westfalen (StrWG NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.1995
die Widmung der nachstehend aufgeführten Grundstücke der Straße
„Rautenbacher Weg“ (Stichstraße) zum Gemeingebrauch für den
öffentlichen Verkehr zu beschließen:
Die
zu widmende Verkehrsfläche wird gemäß § 3 Abs. 4 Nr. 2 StrWG NW als
Gemeindestraße eingestuft, bei der die Belange der Erschließung der anliegenden
Grundstücke überwiegen. Der Gemeingebrauch wird auf keine Verkehrsart
beschränkt.
Die
Widmung ist öffentlich bekannt zu machen.
14.12.2009 - Rat der Stadt
Ö 16 - (offen)
Beschlussvorschlag:
Der Stadtverordnete Herr Jan Paas nimmt aus Gründen des § 31 GO NW nicht an der Beratung und Beschlussfassung dieses Tagesordnungspunktes teil.
Übernahme
Der Rat der Stadt beschließteinstimmig, die durch Herrn Werner Paas, Habenichts 7, 42929 Wermelskirchen erstellte Erschließungsanlage „Rautenbacher Weg“ (Stichstraße) endgültig in die Haftungs- und Unterhaltungspflicht zu übernehmen.
Widmung
Der Rat der Stadt beschließt einstimmig, gemäß §§ 6 und 14 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.1995 die Widmung der nachstehend aufgeführten Grundstücke der Straße „Rautenbacher Weg“ (Stichstraße) zum Gemeingebrauch für den öffentlichen Verkehr:
Die zu widmende Verkehrsfläche wird gemäß § 3 Abs. 4 Nr. 2 StrWG NW als Gemeindestraße eingestuft, bei der die Belange der Erschließung der anliegenden Grundstücke überwiegen. Der Gemeingebrauch wird auf keine Verkehrsart beschränkt.