Der Rat der Stadt nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Gebührenhaushalt “Straßenreinigung” für das Jahr 2010 zur Kenntnis und beschließt die Straßenreinigungs-gebühren ab dem 01.01.2010 wie folgt:
Kehr- und Winterdienst je lfd. Meter1,95 € (bisher 1,89 €)
nur Winterdienst je lfd. Meter0,90 € (bisher 0,92 €)
Der Rat der Stadt beschließt die 1. Nachtragssatzung zur Satzung über die Straßenreinigung und Erhebung von Straßenreinigungsgebühren vom 16.12.2008in der von der Verwaltung vorgelegten Fassung.
Ein Exemplar der 1. Nachtragssatzung ist dem Original der Niederschrift über die Sitzung des Rates als Anlage beizufügen.
23.11.2009 - Haupt- und Finanzausschuss
Ö 8 - ungeändert beschlossen
Der Rat der Stadt nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum
Gebührenhaushalt “Straßenreinigung” für das Jahr 2010 zur Kenntnis
Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die
Ausführungen der Verwaltung zum Gebührenhaushalt “Straßenreinigung”
für das Jahr 2010 zur Kenntnis und empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt die
Straßenreinigungsgebühren ab dem 01.01.2010 wie folgt zu beschließen:
Kehr- und Winterdienst je lfd. Meter1,95 €
(bisher 1,89 €)
nur Winterdienst je lfd. Meter0,90
€ (bisher 0,92 €)
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt einstimmig
dem Rat der Stadt die 1. Nachtragssatzung zur Satzung über die Straßenreinigung
und Erhebung von Straßenreinigungsgebühren vom 16.12.2008 in der von der
Verwaltung vorgelegten Fassung zu beschließen.
Ein Exemplar der 1. Nachtragssatzung ist dem Original
der Niederschrift über die Sitzung des Rates als Anlage beizufügen.
14.12.2009 - Rat der Stadt
Ö 18 - (offen)
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Gebührenhaushalt “Straßenreinigung” für das Jahr 2010 zur Kenntnis und beschließt einstimmig die Straßenreinigungsgebühren ab dem 01.01.2010 wie folgt:
Kehr- und Winterdienst je lfd. Meter1,95 € (bisher 1,89 €)
nur Winterdienst je lfd. Meter0,90 € (bisher 0,92 €)
Der Rat der Stadt beschließt einstimmig die 1. Nachtragssatzung zur Satzung über die Straßenreinigung und Erhebung von Straßenreinigungsgebühren vom 16.12.2008 in der von der Verwaltung vorgelegten Fassung.
Ein Exemplar der 1. Nachtragssatzung ist dem Original der Niederschrift über die Sitzung des Rates als Anlage beizufügen.