Der
Rat der Stadt beschließt, Herrn Stadtverordneten Rainer Schneider, „Die
Linke“, zur Vorbereitung auf die Ratssitzungen finanzielle Zuwendungen in
Höhe von pauschal 100,00 € pro Monat zu gewähren. Diese Zahlung entfällt
in dem Fall, wenn sich Herr Schneider einer Fraktion oder einer Gruppe im Rat
der Stadt Wermelskirchen anschließen sollte. Für diesen Fall wird Herr Schneider
aufgefordert, dies umgehend dem Bürgermeister anzuzeigen.
Die
Zuwendungen an Herrn Stadtverordneten Schneider sind gem. § 56 Abs. 3 Gemeindeordnung
Nordrhein-Westfalen in einer besonderen Anlage zum Haushaltsplan darzustellen. Über
die Verwendung der Zuwendungen ist ein Nachweis in einfacher Form zu führen,
der unmittelbar dem Bürgermeister zuzuleiten ist.
08.03.2010 - Rat der Stadt
Ö 21 - (offen)
Der Rat der Stadt beschließt, Herrn Stadtverordneten Rainer Schneider,
„Die Linke“, zur Vorbereitung auf die Ratssitzungen fin
Der
Rat der Stadt beschließt mehrheitlich gegen 2 Stimmen (CDU) und 13 Enthaltungen
(9 CDU, 2 Bürgerforum, 2 FDP), Herrn Stadtverordneten Rainer Schneider,
„Die Linke“, zur Vorbereitung auf die Ratssitzungen finanzielle
Zuwendungen in Höhe von pauschal 100,00 € pro Monat zu gewähren. Diese
Zahlung entfällt in dem Fall, wenn sich Herr Schneider einer Fraktion oder
einer Gruppe im Rat der Stadt Wermelskirchen anschließen sollte. Für diesen
Fall wird Herr Schneider aufgefordert, dies umgehend dem Bürgermeister
anzuzeigen.
Die
Zuwendungen an Herrn Stadtverordneten Schneider sind gem. § 56 Abs. 3
Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen in einer besonderen Anlage zum
Haushaltsplan darzustellen. Über die Verwendung der Zuwendungen ist ein
Nachweis in einfacher Form zu führen, der unmittelbar dem Bürgermeister
zuzuleiten ist.