Der Rat der Stadt beschließt die Aufstellung der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 A/B „Hilfringhauser Straße“ gemäß § 2 (1) BauGB in Verbindung mit § 13 BauGB zur Durchführung eines vereinfachten Verfahrens.
Das Plangebiet der 3. Änderung ist identisch mit der Abgrenzung des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 11 A/B „Hilfringhauser Straße“. Dieser liegt im südlichen Bereich des Stadtgebietes und östlich der Hilfringhauser Straße / L157. Die genaue Festsetzung des räumlichen Geltungsbereiches erfolgt durch die Planzeichnung.
13.12.2010 - Rat der Stadt
Ö 18 - ungeändert beschlossen
Der Rat der Stadt beschließt einstimmig die Aufstellung der 3
Der Rat der Stadt beschließt einstimmig die Aufstellung der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 A/B „Hilfringhauser Straße“ gemäß § 2 (1) BauGB in Verbindung mit § 13 BauGB zur Durchführung eines vereinfachten Verfahrens.
Das Plangebiet der 3. Änderung ist identisch mit der Abgrenzung des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 11 A/B „Hilfringhauser Straße“. Dieser liegt im südlichen Bereich des Stadtgebietes und östlich der Hilfringhauser Straße / L157. Die genaue Festsetzung des räumlichen Geltungsbereiches erfolgt durch die Planzeichnung.