Der Jugendhilfeausschuss beschließt die Einrichtung der Tagesgruppe gemäß § 32 SGB VIII, durch den Träger der freien Jugendhilfe der Stiftung Die gute Hand und beauftragt die Verwaltung die Voraussetzungen zu schaffen.
06.07.2010 - Jugendhilfeausschuss
Ö 8 - (offen)
Dieser TOP wurde im Vorfeld von der Einladung gestrichen und wird in
einem späteren Ausschuss behandelt
Dieser
TOP wurde im Vorfeld von der Einladung gestrichen und wird in einem späteren
Ausschuss behandelt.
13.12.2010 - Rat der Stadt
Ö 15 - ungeändert beschlossen
Der Rat der Stadt beschließt einstimmig die Einrichtung der Tagesgruppe gemäß § 32 SGB VIII, durch den Träger der freien Jugen
Der Rat der Stadt beschließt einstimmig die Einrichtung der Tagesgruppe gemäß § 32 SGB VIII, durch den Träger der freien Jugendhilfe der Stiftung „Die gute Hand“ und beauftragt die Verwaltung, die Voraussetzungen zu schaffen.