Der Rat der Stadt beschließt einmütig bei 2 Enthaltungen (FDP) die Vergnügungssteuersatzung der Stadt Wermelskirchen zum 01.01.2011 gemäß dem geänderten Verwaltungsentwurf unter Berücksichtigung der nachfolgenden Änderungen:
In § 8 Abs. (2)
1. …Apparaten mit Gewinnmöglichkeit des Einspielergebnisses 15 v. H.;
2. … Apparaten mit Gewinnmöglichkeit des Einspielergebnisses 15 v. H.;
3. … in Spielhallen, Gastwirtschaften und an sonstigen Orten … 500,00 €.
Ein Exemplar dieser Satzung wird dem Original der Niederschrift des Rates beigefügt.