Beschlussvorschläge:
Beschlussvorschlag zu I /8, Seite 6
Bezogen auf die Stellungnahme des Amtes für Bodendenkmalpflege, Bonn, zur Aufnahme eines Hinweises zum Bodendenkmalschutz in die textlichen Festsetzungen beschließt der Rat der Stadt, diese – entsprechend des Ergebnisses der Prüfung/Abwägung – zu berücksichtigen.
Beschlussvorschlag zu I /10, Seite 8
Bezogen auf die Stellungnahme der Unteren Denkmalbehörde nimmt der Rat der Stadt die Hinweise zum erforderlichen Erlaubnisverfahren zur Kenntnis und beschließt, die Anregung hinsichtlich des Abstimmungserfordernisses der Gestaltungsinhalte der Entwurfsplanung – entsprechend des Ergebnisses der Prüfung/Abwägung – zu berücksichtigen und Regelungen im abzuschließenden städtebaulichen Vertrag zu formulieren.
Beschlussvorschlag zu I /11, Seite 9
Bezogen auf die Anregungen von Straßen.NRW zur verkehrlichen Andienung des geplanten Einkaufszentrums beschließt der Rat der Stadt diese - entsprechend dem Ergebnis der Prüfung/Abwägung - zu berücksichtigen und die erforderliche Verwaltungsvereinbarung sowie den städtebaulichen Vertrag vor Abschluss der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung (nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB) abzuschließen.
Beschlussvorschlag zu I /12.2, Seite10
Bezogen auf die Stellungnahme der Unteren Umweltschutzbehörde des RBK zur Aufnahme eines Hinweises zu Altlasten in die textlichen Festsetzungen beschließt der Rat der Stadt, diese – entsprechend des Ergebnisses der Prüfung/Abwägung – zu berücksichtigen.
Beschlussvorschlag zu I /12.3.1, Seite 10
Bezogen auf die Anregung der Kreisstraßen- und Verkehrsbehörde des RBK zur Schaffung einer Linksabbiegespur beschließt der Rat der Stadt, diese – entsprechend des Ergebnisses der Prüfung/Abwägung – abzulehnen.
Beschlussvorschlag zu I /12.3.2, Seite 11
Bezogen auf die Anregung der Kreisstraßen- und Verkehrsbehörde des RBK, das geplante Einkaufszentrum nicht über die Telegrafenstraße zu erschließen, beschließt der Rat der Stadt, diese – entsprechend des Ergebnisses der Prüfung/Abwägung – zu berücksichtigen.
Beschlussvorschlag zu I /12.3.3, Seite 11
Bezogen auf die Bedenken der Kreisstraßen- und Verkehrsbehörde des RBK zu verkehrsbehindernden Rangierbewegungen des Lieferverkehrs auf dem Brückenweg beschließt der Rat der Stadt, diese – entsprechend des Ergebnisses der Prüfung/Abwägung – zurückzuweisen.
Beschlussvorschlag zu I /12.3.4, Seite 12
Bezogen auf die Bedenken der Kreisstraßen- und Verkehrsbehörde des RBK zu problematischen Verkehrssituationen aufgrund von nebeneinander liegenden Zufahrten zum Parkhaus und zur Anlieferung beschließt der Rat der Stadt, diese – entsprechend des Ergebnisses der Prüfung/Abwägung – zurückzuweisen.
Beschlussvorschlag zu I /13, Seite 13
Bezogen auf die Bedenken der Stadt Burscheid, dass die Planung zu absatzwirtschaftlichen und städtebaulichen Auswirkungen in den Zentren Burscheid und Hilgen führen könne, beschließt der Rat der Stadt, diese – entsprechend des Ergebnisses der Prüfung/Abwägung – zurückzuweisen. An dem Ziel des B`Planes, der Entwicklung und planungsrechtlichen Sicherung eines Einkaufszentrums zur Ertüchtigung der Innenstadt, wird festgehalten.
Beschlussvorschlag zu II /2.1, Seite 17
Bezogen auf die Anregungen des Einwenders 1 zur Begrünung des Einkaufszentrums beschließt der Rat der Stadt, diese – entsprechend des Ergebnisses der Prüfung/Abwägung – zurückzuweisen. Trotzdem soll im Rahmen der weiteren Projektplanung darauf hingewirkt werden, dass Teile des Gebäudes über ein Pflanzkonzept/Rankpflanzen eingegrünt wird, ohne die Belange des Brandschutzes zu behindern.
Beschlussvorschlag zu II /2.2, Seite 18
Bezogen auf die Anregungen des Einwenders 2 zur Dimensionierung des Einkaufszentrums beschließt der Rat der Stadt, diese – entsprechend des Ergebnisses der Prüfung/Abwägung – zurückzuweisen.
Beschlussvorschlag zu II /2.3, Seite 18
Bezogen auf die Anregungen de Einwenders 3 zur Gestaltung des öffentlichen Raumes beschließt der Rat der Stadt, diese – entsprechend des Ergebnisses der Prüfung/Abwägung – im Rahmen des B´Planverfahrens zurückzuweisen.
Es soll jedoch versucht werden, den Anregungen im Rahmen der weiteren Projektentwicklung auf anderer planerischer Ebene gerecht zu werden.
Beschlussvorschlag zu II /2.4, Seite 19
Bezogen auf die Bedenken des Einwenders 4 zu dem geplanten Einkaufszentrum mit Parkdecks beschließt der Rat der Stadt, diese – entsprechend des Ergebnisses der Prüfung/Abwägung – zurückzuweisen.
Beschlussvorschlag zu II /2.5.1, Seite 22
Bezogen auf die Anregungen des Einwenders 5 zu den Aussagen des Einzelhandelsgutachtens beschließt der Rat der Stadt, diese – entsprechend des Ergebnisses der Prüfung/Abwägung – zurückzuweisen.
Beschlussvorschlag zu II /2.5.2, Seite 22
Bezogen auf die Bedenken des Einwenders 5 zur Bestimmung der Sortimente beschließt der Rat der Stadt, diese – entsprechend des Ergebnisses der Prüfung/Abwägung – zu berücksichtigen und als festsetzungsergänzenden Punkt in den städtebaulichen Vertrag aufzunehmen.
Beschlussvorschlag zu II /2.6, Seite 23
Bezogen auf die Bedenken des Einwenders 6 zur Fassadengestaltung des Einkaufszentrums beschließt der Rat der Stadt, diese – entsprechend des Ergebnisses der Prüfung/Abwägung – zu berücksichtigen.
Beschlussvorschlag zu II /2.7, Seite 24
Bezogen auf die Bedenken des Einwenders 7 zu Dimensionierung, Anliefersituation und Standort des Einkaufszentrums beschließt der Rat der Stadt, diese – entsprechend des Ergebnisses der Prüfung/Abwägung – zurückzuweisen.
Beschlussvorschlag zu II /2.8, Seite 25
Bezogen auf die Anregungen des Einwenders 8 zur verkehrlichen Erschließung des Einkaufszentrums beschließt der Rat der Stadt, diese – entsprechend des Ergebnisses der Prüfung/Abwägung – zurückzuweisen.
Beschlussvorschlag zu II /2.10, Seite 28
Bezogen auf die Anregungen des Einwenders 10 zu den Inhalten des Plan- und Bauvorhabens „Einkaufszentrum“ beschließt der Rat der Stadt, diese – entsprechend des Ergebnisses der Prüfung/Abwägung – zurückzuweisen.
Beschlussvorschlag zu II /2.11, Seite 32
Bezogen auf die Bedenken und Anregungen der Einwender 11 zum Planvorhaben „Einkaufszentrum Telegrafenstraße“ beschließt der Rat der Stadt, diese – entsprechend des Ergebnisses der Prüfung/Abwägung – zurückzuweisen.
Beschlussvorschlag zu II /2.12, Seite 32
Bezogen auf die Anregungen der Beirats für Menschen mit Behinderungen zur Berücksichtigung der Belange der behinderten Mitbürgerinnen und Mitbürger beschließt der Rat der Stadt, diese – entsprechend des Ergebnisses der Prüfung/Abwägung – im Rahmen des B´Planverfahrens zurückzuweisen. Es soll jedoch versucht werden, den Anregungen im Rahmen der weiteren Projektentwicklung auf anderer planerischer Ebene (z. B. Objektplanung, Ausbauplanung) gerecht zu werden.
Beschlussvorschlag zu B), Seite 32
Der Rat der Stadt beschließt, auf der Grundlage des vorliegenden Bebauungsplanentwurfs Nr. 81 „Einkaufszentrum Telegrafenstraße“ einschließlich der zugehörigen Begründung das Verfahren zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.