Tagesordnung - 10. Sitzung des Rates der Stadt  

 
 
Bezeichnung: 10. Sitzung des Rates der Stadt
Gremium: Rat der Stadt
Datum: Mo, 13.12.2010 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:46 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Saal des Bürgerzentrums,
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Sitzungseröffnung    
Ö 2  
Benennung eines Ratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift und Bestellung des Schriftführers    
Ö 3  
Bericht über die Durchführung gefasster Beschlüsse    
Ö 4  
Kenntnisnahme über- und außerplanmäßiger Aufwendungen und Auszahlungen im Haushaltsjahr 2010
Enthält Anlagen
RAT/2023/2010  
Ö 5  
Bereitstellung einer außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung
RAT/2028/2010  
Ö 6  
Gebührenkalkulation 2011 für die Kostenrechnende Einrichtung "Rettungsdienst"
Enthält Anlagen
RAT/1995/2010  
Ö 7  
Gebührenkalkulation 2011 für die Kostenrechnende Einrichtung "Abfallbeseitigung" sowie die 2. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Wermelskirchen vom 16.12.2008
Enthält Anlagen
RAT/1996/2010  
Ö 8  
Gebührenkalkulation 2011 für die Kostenrechnende Einrichtung "Straßenreinigung" sowie die 2. Nachtragssatzung zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren vom 16.12.2008 inklusiv der Änderung des Straßenverzeichnisses
Enthält Anlagen
RAT/2035/2010  
Ö 9  
Erlass einer Hebesatzsatzung für das Haushaltsjahr 2011
Enthält Anlagen
RAT/2013/2010  
Ö 10  
Änderung der Vergnügungssteuersatzung der Stadt Wermelskirchen zum 01.01.2011 Anpassung an die neue Rechtsprechung
Enthält Anlagen
RAT/2020/2010  
Ö 11  
Gebührenkalkulation 2011 für die Kostenrechnende Einrichtung "Abwasserbeseitigung für Kanalbenutzer"
Enthält Anlagen
RAT/2006/2010  
Ö 12  
Gebührenkalkulation 2011 für die Kostenrechnende Einrichtung "Fäkalienabfuhr" sowie 12. Nachtragssatzung zur Satzung der Stadt Wermelskirchen über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen vom 13.12.1995
Enthält Anlagen
RAT/2007/2010  
Ö 13  
2. Nachtragssatzung zur Satzung der Stadt Wermelskirchen über die Abwasserbeseitigung und den Anschluss der Grundstücke an die öffentlichen Abwasseranlagen sowie die Anschlussbeiträge und Kanalbenutzungsgebühren vom 16.12.2008 (Abwasserbeseitigungssatzung - ABS)
Enthält Anlagen
RAT/2014/2010  
Ö 14  
Wirtschaftsplan des Städtischen Abwasserbetriebes für das Wirtschaftsjahr 2011 einschließlich Ergebnisplan, Teilergebnisplänen, Finanzplan, Teilfinanzplänen
Enthält Anlagen
RAT/2008/2010  
Ö 15  
Einrichtung einer Heilpädagogischen Tagesgruppe im Kompetenzzentrum Pestalozzischule durch den Träger der freien Jugendhilfe Die Stiftung Die Gute Hand
RAT/1927/2010  
Ö 16  
Einziehungsverfahren nach § 7 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes NW (StrWG NW) Verbindungsweg im Bereich Am Vogelsang
Enthält Anlagen
RAT/2032/2010  
Ö 17  
34. Änderung des Flächennutzungsplanes "Sondergebiet Einkaufszentrum mit Freizeit-, Sport- und Vergnügungsstätten" hier: Aufstellungsbeschluss zur FNP-Änderung Bebauungsplan Nr. 83 "Entertainment-Center Viktoriastraße hier: Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan
Enthält Anlagen
RAT/1987/2010  
Ö 18  
3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 A/B "Hilfringhauser Straße" hier: Aufstellungsbeschluss
Enthält Anlagen
RAT/1989/2010  
Ö 19  
Herstellung der Erschließungsanlage "Osminghausen" Widmung als Gemeindestraße für den öffentlichen Verkehr
Enthält Anlagen
RAT/2030/2010  
Ö 20  
Bebauungsplan Nr. 81 "Einkaufszentrum Telegrafenstraße" A) Behandlung der Anregungen/Stellungnahmen aus frühzeitiger Beteiligung und Unterrichtung B) Beschluss zur öffentlichen Auslegung
Enthält Anlagen
RAT/2015/2010  
    VORLAGE
    Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschläge:

 

Beschlussvorschlag zu I /8, Seite 6

Bezogen auf die Stellungnahme des Amtes für Bodendenkmalpflege, Bonn, zur Aufnahme eines Hinweises zum Bodendenkmalschutz in die textlichen Festsetzungen beschließt der Rat der Stadt, diese – entsprechend des Ergebnisses der Prüfung/Abwägung – zu berücksichtigen.

 

Beschlussvorschlag zu I /10, Seite 8

Bezogen auf die Stellungnahme der Unteren Denkmalbehörde nimmt der Rat der Stadt die Hinweise zum erforderlichen Erlaubnisverfahren zur Kenntnis und beschließt, die Anregung hinsichtlich des Abstimmungserfordernisses der Gestaltungsinhalte der Entwurfsplanung – entsprechend des Ergebnisses der Prüfung/Abwägung – zu berücksichtigen und Regelungen im abzuschließenden städtebaulichen Vertrag zu formulieren.

 

Beschlussvorschlag zu I /11, Seite 9

Bezogen auf die Anregungen von Straßen.NRW zur verkehrlichen Andienung des geplanten Einkaufszentrums beschließt der Rat der Stadt diese - entsprechend dem Ergebnis der Prüfung/Abwägung - zu berücksichtigen und die erforderliche Verwaltungsvereinbarung sowie den städtebaulichen Vertrag vor Abschluss der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung (nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB) abzuschließen.

 

Beschlussvorschlag zu I /12.2, Seite10

Bezogen auf die Stellungnahme der Unteren Umweltschutzbehörde des RBK zur Aufnahme eines Hinweises zu Altlasten in die textlichen Festsetzungen beschließt der Rat der Stadt, diese – entsprechend des Ergebnisses der Prüfung/Abwägung – zu berücksichtigen.

 

Beschlussvorschlag zu I /12.3.1, Seite 10

Bezogen auf die Anregung der Kreisstraßen- und Verkehrsbehörde des RBK zur Schaffung einer Linksabbiegespur beschließt der Rat der Stadt, diese – entsprechend des Ergebnisses der Prüfung/Abwägung – abzulehnen.

 

Beschlussvorschlag zu I /12.3.2, Seite 11

Bezogen auf die Anregung der Kreisstraßen- und Verkehrsbehörde des RBK, das geplante Einkaufszentrum nicht über die Telegrafenstraße zu erschließen, beschließt der Rat der Stadt, diese – entsprechend des Ergebnisses der Prüfung/Abwägung – zu berücksichtigen.

 

Beschlussvorschlag zu I /12.3.3, Seite 11

Bezogen auf die Bedenken der Kreisstraßen- und Verkehrsbehörde des RBK zu verkehrsbehindernden Rangierbewegungen des Lieferverkehrs auf dem Brückenweg beschließt der Rat der Stadt, diese – entsprechend des Ergebnisses der Prüfung/Abwägung – zurückzuweisen.

 

Beschlussvorschlag zu I /12.3.4, Seite 12

Bezogen auf die Bedenken der Kreisstraßen- und Verkehrsbehörde des RBK zu problematischen Verkehrssituationen aufgrund von nebeneinander liegenden Zufahrten zum Parkhaus und zur Anlieferung beschließt der Rat der Stadt, diese – entsprechend des Ergebnisses der Prüfung/Abwägung – zurückzuweisen.

 

Beschlussvorschlag zu I /13, Seite 13

Bezogen auf die Bedenken der Stadt Burscheid, dass die Planung zu absatzwirtschaftlichen und städtebaulichen Auswirkungen in den Zentren Burscheid und Hilgen führen könne, beschließt der Rat der Stadt, diese – entsprechend des Ergebnisses der Prüfung/Abwägung – zurückzuweisen. An dem Ziel des B`Planes, der Entwicklung und planungsrechtlichen Sicherung eines Einkaufszentrums zur Ertüchtigung der Innenstadt, wird festgehalten.

 

Beschlussvorschlag zu II /2.1, Seite 17

Bezogen auf die Anregungen des Einwenders 1 zur Begrünung des Einkaufszentrums beschließt der Rat der Stadt, diese – entsprechend des Ergebnisses der Prüfung/Abwägung – zurückzuweisen. Trotzdem soll im Rahmen der weiteren Projektplanung darauf hingewirkt werden, dass Teile des Gebäudes über ein Pflanzkonzept/Rankpflanzen eingegrünt wird, ohne die Belange des Brandschutzes zu behindern.

 

Beschlussvorschlag zu II /2.2, Seite 18

Bezogen auf die Anregungen des Einwenders 2 zur Dimensionierung des Einkaufszentrums beschließt der Rat der Stadt, diese – entsprechend des Ergebnisses der Prüfung/Abwägung – zurückzuweisen.

 

Beschlussvorschlag zu II /2.3, Seite 18

Bezogen auf die Anregungen de Einwenders 3 zur Gestaltung des öffentlichen Raumes beschließt der Rat der Stadt, diese – entsprechend des Ergebnisses der Prüfung/Abwägung – im Rahmen des B´Planverfahrens zurückzuweisen.

Es soll jedoch versucht werden, den Anregungen im Rahmen der weiteren Projektentwicklung auf anderer planerischer Ebene gerecht zu werden.

 

Beschlussvorschlag zu II /2.4, Seite 19

Bezogen auf die Bedenken des Einwenders 4 zu dem geplanten Einkaufszentrum mit Parkdecks beschließt der Rat der Stadt, diese – entsprechend des Ergebnisses der Prüfung/Abwägung – zurückzuweisen.

 

Beschlussvorschlag zu II /2.5.1, Seite 22

Bezogen auf die Anregungen des Einwenders 5 zu den Aussagen des Einzelhandelsgutachtens beschließt der Rat der Stadt, diese – entsprechend des Ergebnisses der Prüfung/Abwägung – zurückzuweisen.

 

Beschlussvorschlag zu II /2.5.2, Seite 22

Bezogen auf die Bedenken des Einwenders 5 zur Bestimmung der Sortimente beschließt der Rat der Stadt, diese – entsprechend des Ergebnisses der Prüfung/Abwägung – zu berücksichtigen und als festsetzungsergänzenden Punkt in den städtebaulichen Vertrag aufzunehmen.

 

Beschlussvorschlag zu II /2.6, Seite 23

Bezogen auf die Bedenken des Einwenders 6 zur Fassadengestaltung des Einkaufszentrums beschließt der Rat der Stadt, diese – entsprechend des Ergebnisses der Prüfung/Abwägung – zu berücksichtigen.

 

Beschlussvorschlag zu II /2.7, Seite 24

Bezogen auf die Bedenken des Einwenders 7 zu Dimensionierung, Anliefersituation und Standort des Einkaufszentrums beschließt der Rat der Stadt, diese – entsprechend des Ergebnisses der Prüfung/Abwägung – zurückzuweisen.

 

Beschlussvorschlag zu II /2.8, Seite 25

Bezogen auf die Anregungen des Einwenders 8 zur verkehrlichen Erschließung des Einkaufszentrums beschließt der Rat der Stadt, diese – entsprechend des Ergebnisses der Prüfung/Abwägung – zurückzuweisen.

 

Beschlussvorschlag zu II /2.10, Seite 28

Bezogen auf die Anregungen des Einwenders 10 zu den Inhalten des Plan- und Bauvorhabens „Einkaufszentrum“ beschließt der Rat der Stadt, diese – entsprechend des Ergebnisses der Prüfung/Abwägung – zurückzuweisen.

 

Beschlussvorschlag zu II /2.11, Seite 32

Bezogen auf die Bedenken und Anregungen der Einwender 11 zum Planvorhaben „Einkaufszentrum Telegrafenstraße“ beschließt der Rat der Stadt, diese – entsprechend des Ergebnisses der Prüfung/Abwägung – zurückzuweisen.

 

Beschlussvorschlag zu II /2.12, Seite 32

Bezogen auf die Anregungen der Beirats für Menschen mit Behinderungen zur Berücksichtigung der Belange der behinderten Mitbürgerinnen und Mitbürger beschließt der Rat der Stadt, diese – entsprechend des Ergebnisses der Prüfung/Abwägung – im Rahmen des B´Planverfahrens zurückzuweisen. Es soll jedoch versucht werden, den Anregungen im Rahmen der weiteren Projektentwicklung auf anderer planerischer Ebene (z. B. Objektplanung, Ausbauplanung) gerecht zu werden.

 

Beschlussvorschlag zu B), Seite 32

Der Rat der Stadt beschließt, auf der Grundlage des vorliegenden Bebauungsplanentwurfs Nr. 81 „Einkaufszentrum Telegrafenstraße“ einschließlich der zugehörigen Begründung das Verfahren zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

 

 

   
    06.12.2010 - Ausschuss für Stadtentwicklung, Verkehr und Umweltfragen
    Ö 4 - (offen)
    Der Ausschuss für Stadtentwicklung Verkehr und Umweltfragen empfiehlt dem Rat der Stadt (mit einer Enthaltung von Bündnis90/Di

A) Nach einer regen Diskussion nimmt der Ausschuss die Anregungen/Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung und Unterrichtung zur Kenntnis.

 

B) Der Ausschuss für Stadtentwicklung Verkehr und Umweltfragen empfiehlt dem Rat der Stadt (mit einer Enthaltung von Bündnis90/Die Grünen und einer Enthaltung der Fraktion WNK UWG), auf der Grundlage des vorliegenden Bebauungsplanentwurfs Nr. 81 „Einkaufszentrum Telegrafenstraße“ einschließlich der zugehörigen Begründung das Verfahren zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

 

Technische Angestellte Evelyn Schwanke berichtet dem Ausschuss, dass der Investor den Punkt II / 2.5.2 dieser Beschlussvorlage wie folgt geändert haben möchte:

Zwischen den Vertragspartnern besteht Einvernehmen, dass die mögliche Nutzung der Verkaufsflächen dem Einzelhandel vorbehalten ist, wobei die Absatzformen „Verbrauchermarkt“ und Textilhaus als Kernsortiment im Einkaufszentrum untergebracht werden.

 

Der Ausschuss nimmt diese Änderung zur Kenntnis.

 

   
    13.12.2010 - Rat der Stadt
    Ö 20 - ungeändert beschlossen
    Das Mitglied des Rates Frau Gisela Grangeret beantragt getrennte Abstimmung der Punkte A und B

Das Mitglied des Rates Frau Gisela Grangeret beantragt getrennte Abstimmung der Punkte A und B sowie Einzelabstimmung zu Punkt A. Die Abstimmung erfolgt getrennt zu den Punkten A und B, eine Einzelabstimmung zu Punkt A wird mehrheitlich gegen 6 Stimmen (5 Bündnis90/Die Grünen, 1 SPD) abgelehnt.

 

Zu I und II

Der Rat der Stadt beschließt einmütig bei 6 Enthaltungen (3 Bündnis90/Die Grünen, 1 CDU, 1 Bürgerforum, 1 Herrn Rainer Schneider):

 

Zu I /8, Seite 6

Bezogen auf die Stellungnahme des Amtes für Bodendenkmalpflege, Bonn, zur Aufnahme eines Hinweises zum Bodendenkmalschutz in die textlichen Festsetzungen diese – entsprechend des Ergebnisses der Prüfung/Abwägung – zu berücksichtigen.

 

Zu I /10, Seite 8

Bezogen auf die Stellungnahme der Unteren Denkmalbehörde nimmt der Rat der Stadt die Hinweise zum erforderlichen Erlaubnisverfahren zur Kenntnis und beschließt, die Anregung hinsichtlich des Abstimmungserfordernisses der Gestaltungsinhalte der Entwurfsplanung – entsprechend des Ergebnisses der Prüfung/Abwägung – zu berücksichtigen und Regelungen im abzuschließenden städtebaulichen Vertrag zu formulieren.

 

Zu I /11, Seite 9

Bezogen auf die Anregungen von Straßen.NRW zur verkehrlichen Andienung des geplanten Einkaufszentrums diese - entsprechend dem Ergebnis der Prüfung/Abwägung - zu berücksichtigen und die erforderliche Verwaltungsvereinbarung sowie den städtebaulichen Vertrag vor Abschluss der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung (nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB) abzuschließen.

 

Zu I /12.2, Seite10

Bezogen auf die Stellungnahme der Unteren Umweltschutzbehörde des RBK zur Aufnahme eines Hinweises zu Altlasten in die textlichen Festsetzungen diese – entsprechend des Ergebnisses der Prüfung/Abwägung – zu berücksichtigen.

 

Zu I /12.3.1, Seite 10

Bezogen auf die Anregung der Kreisstraßen- und Verkehrsbehörde des RBK zur Schaffung einer Linksabbiegespur diese – entsprechend des Ergebnisses der Prüfung/Abwägung – abzulehnen.

 

Zu I /12.3.2, Seite 11

Bezogen auf die Anregung der Kreisstraßen- und Verkehrsbehörde des RBK, das geplante Einkaufszentrum nicht über die Telegrafenstraße zu erschließen, diese – entsprechend des Ergebnisses der Prüfung/Abwägung – zu berücksichtigen.

 

Zu I /12.3.3, Seite 11

Bezogen auf die Bedenken der Kreisstraßen- und Verkehrsbehörde des RBK zu verkehrsbehindernden Rangierbewegungen des Lieferverkehrs auf dem Brückenweg diese – entsprechend des Ergebnisses der Prüfung/Abwägung – zurückzuweisen.

 

Zu I /12.3.4, Seite 12

Bezogen auf die Bedenken der Kreisstraßen- und Verkehrsbehörde des RBK zu problematischen Verkehrssituationen aufgrund von nebeneinander liegenden Zufahrten zum Parkhaus und zur Anlieferung diese – entsprechend des Ergebnisses der Prüfung/Abwägung – zurückzuweisen.

 


Zu I /13, Seite 13

Bezogen auf die Bedenken der Stadt Burscheid, dass die Planung zu absatzwirtschaftlichen und städtebaulichen Auswirkungen in den Zentren Burscheid und Hilgen führen könne, diese – entsprechend des Ergebnisses der Prüfung/Abwägung – zurückzuweisen. An dem Ziel des B`Planes, der Entwicklung und planungsrechtlichen Sicherung eines Einkaufszentrums zur Ertüchtigung der Innenstadt, wird festgehalten.

 

Zu II /2.1, Seite 17

Bezogen auf die Anregungen des Einwenders 1 zur Begrünung des Einkaufszentrums diese – entsprechend des Ergebnisses der Prüfung/Abwägung – zurückzuweisen. Trotzdem soll im Rahmen der weiteren Projektplanung darauf hingewirkt werden, dass Teile des Gebäudes über ein Pflanzkonzept/Rankpflanzen eingegrünt wird, ohne die Belange des Brandschutzes zu behindern.

 

Zu II /2.2, Seite 18

Bezogen auf die Anregungen des Einwenders 2 zur Dimensionierung des Einkaufszentrums diese – entsprechend des Ergebnisses der Prüfung/Abwägung – zurückzuweisen.

 

Zu II /2.3, Seite 18

Bezogen auf die Anregungen de Einwenders 3 zur Gestaltung des öffentlichen Raumes diese – entsprechend des Ergebnisses der Prüfung/Abwägung – im Rahmen des B´Planverfahrens zurückzuweisen.

Es soll jedoch versucht werden, den Anregungen im Rahmen der weiteren Projektentwicklung auf anderer planerischer Ebene gerecht zu werden.

 

Zu II /2.4, Seite 19

Bezogen auf die Bedenken des Einwenders 4 zu dem geplanten Einkaufszentrum mit Parkdecks diese – entsprechend des Ergebnisses der Prüfung/Abwägung – zurückzuweisen.

 

Zu II /2.5.1, Seite 22

Bezogen auf die Anregungen des Einwenders 5 zu den Aussagen des Einzelhandelsgutachtens diese – entsprechend des Ergebnisses der Prüfung/ Abwägung – zurückzuweisen.

 

Zu II /2.5.2, Seite 22

Bezogen auf die Bedenken des Einwenders 5 zur Bestimmung der Sortimente diese – entsprechend des Ergebnisses der Prüfung/ Abwägung – zu berücksichtigen und als festsetzungsergänzenden Punkt in den städtebaulichen Vertrag aufzunehmen.

 

Zu II /2.6, Seite 23

Bezogen auf die Bedenken des Einwenders 6 zur Fassadengestaltung des Einkaufszentrums diese – entsprechend des Ergebnisses der Prüfung/Abwägung – zu berücksichtigen.

 

Zu II /2.7, Seite 24

Bezogen auf die Bedenken des Einwenders 7 zu Dimensionierung, Anliefersituation und Standort des Einkaufszentrums diese – entsprechend des Ergebnisses der Prüfung/ Abwägung – zurückzuweisen.

 

Zu II /2.8, Seite 25

Bezogen auf die Anregungen des Einwenders 8 zur verkehrlichen Erschließung des Einkaufszentrums diese – entsprechend des Ergebnisses der Prüfung/Abwägung – zurückzuweisen.

 


Zu II /2.10, Seite 28

Bezogen auf die Anregungen des Einwenders 10 zu den Inhalten des Plan- und Bauvorhabens „Einkaufszentrum“ diese – entsprechend des Ergebnisses der Prüfung/ Abwägung – zurückzuweisen.

 

Zu II /2.11, Seite 32

Bezogen auf die Bedenken und Anregungen der Einwender 11 zum Planvorhaben „Einkaufszentrum Telegrafenstraße“ diese – entsprechend des Ergebnisses der Prüfung/Abwägung – zurückzuweisen.

 

Zu II /2.12, Seite 32

Bezogen auf die Anregungen der Beirats für Menschen mit Behinderungen zur Berücksichtigung der Belange der behinderten Mitbürgerinnen und Mitbürger diese – entsprechend des Ergebnisses der Prüfung/Abwägung – im Rahmen des B´Planverfahrens zurückzuweisen. Es soll jedoch versucht werden, den Anregungen im Rahmen der weiteren Projektentwicklung auf anderer planerischer Ebene (z. B. Objektplanung, Ausbauplanung) gerecht zu werden.

 

Zu B), Seite 32

Der Rat der Stadt beschließt einmütig mit 2 Enthaltungen (1 Bürgerforum, 1 Bündnis90/Die Grünen), auf der Grundlage des vorliegenden Bebauungsplanentwurfs Nr. 81 „Einkaufszentrum Telegrafenstraße“ einschließlich der zugehörigen Begründung das Verfahren zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

 

Ö 21  
Enthält Anlagen
Antrag der Fraktionen von FDP und Bürgerforum vom 11.11.2010; Resolution des Rates der Stadt zur Polizeiwache in Wermelskirchen
Enthält Anlagen
RAT/2009/2010  
Ö 22  
Antrag der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen vom 11.11.2010; Richtlinien zur Vergabe von öffentlichen Aufträgen
Enthält Anlagen
RAT/2019/2010  
Ö 23  
Anträge der WNK UWG Fraktion zum Verbesserungspotenzial bei der Abfallentsorgung und Gebührengerechtigkeit Müllgebühren vom 24.06.2008 und 23.10.2009 a) Kostenlose Abgabestelle für Grünabfälle und Abgabestelle für Sperrmüll Angebot der Firma Reterra b) Subventionierung Biomüll durch Restmüll Berechnung der Müllgebühren ohne Subventionierung
T/1866/2010-1-1  
Ö 24  
Anfragen    
Ö 25  
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