Der Rat der Stadt beschließt gemäß § 2 Absatz 1 BauGB i. V. m. § 5 Abs. 2b BauGB die Aufstellung eines sachlichen Teilflächennutzungsplans „Windenergie“.
Beschlussvorschlag zu B):
Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung der landesplanerischen Abstimmung gemäß § 34 Landesplanungsgesetz NRW.
15.12.2014 - Rat der Stadt
Ö 18 - (offen)
Der Rat der Stadt beschließt einstimmig gemäß § 2 Absatz 1 BauGB i. V. m. § 5 Abs. 2b BauGB die Aufstellung eines sachlichen Teilflächennutzungsplans „Windenergie“. Der Rat der Stadt beauftragt einstimmig die Verwaltung mit der Durchführung der landesplanerischen Abstimmung gemäß § 34 Landesplanungsgesetz NRW.
Antrag der Fraktionen von SPD, CDU und Bündnis 90/ Die Grünen vom 01.12.2014 betr. Stellungnahme des Bürgermeisters zum Bericht des Rechnungsprüfungsamtes über die Abrechnung von Anliegerbeiträgen