Beschlussvorschlag:
Der Sozialausschuss empfiehlt einstimmig
dem Haupt- und Finanzausschuss sowie Rat der Stadt Wermelskirchen folgendes zu
beschließen:
1. Die
Beschlussvorlage für die Sitzung des Kreistages des Rheinisch-Bergischen
Kreises am 10.03.2005 betr. die Umsetzung des SGB II (Hartz IV) -
Grundsicherung für Arbeitsuchende - hinsichtlich des beabsichtigten Abschlusses
des öffentlich-rechtlichen Vertrages gem. §§ 53 ff. SGB X über die Gründung und
Ausgestaltung einer Kooperationsgemeinschaft gem. § 44 b SGB II zwischen der
Agentur für Arbeit Bergisch Gladbach und dem Rheinisch-Bergischen Kreis wird
unterstützt.
2. Hinsichtlich
der Wahrnehmung der Angelegenheiten der Unterhaltsheranziehung gem. §§ 33 ff.
SGB II wird gefordert, statt der Aufgabenbündelung dieser Gesamtaufgaben bei
der Stadt Bergisch Gladbach 2 unterhaltsrechtliche Schwerpunkte zu bilden, und
zwar einen im Nordkreis (Kundencenter Wermelskirchen für die Kommunen
Burscheid, Leichlingen, Odenthal und Wermelskirchen) und einen im Südkreis
(Kundencenter Bergisch Gladbach für die Kommunen Bergisch Gladbach, Kürten,
Overath und Rösrath). Eine entsprechende Regelung sollte entweder noch in den
Vertrag aufgenommen oder an geeigneter anderer Stelle schriftlich abgesichert
werden.
3. Die
Option einer Übertragung der
Dienstaufsicht für die im Kundenzentrum tätigen Bediensteten der Kommunen (§ 7
Abs. 3 Satz 2 des Vertragsentwurfes) auf den/die Geschäftsführer(in) der K-A-S
Rhein-Berg wird seitens der Stadt Wermelskirchen nicht wahrgenommen werden.