Der Rat der Stadt nimmt gem. § 83 Abs. 2 GO NRW Kenntnis von der am 05.03.2009genehmigten außerplanmäßigen Auszahlung.
15.06.2009 - Haupt- und Finanzausschuss
Ö 4 - zur Kenntnis genommen
Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt gem
Stadtverordneter
Schmitz-Mohr fragt nach, warum das Kleinsägewerk nach relativ kurzer Laufzeit
bereits ersetzt werden muss und ob die Kosten für den Austausch des Motors
nicht zu hoch angesetzt sind. Die Verwaltungf sagt die Beantwortung dieser
Fragen in geeigneter Form zu.
Der Haupt- und
Finanzausschuss nimmt gem. § 83 Abs. 2 GONRW Kenntnis von der am 05.03.2009 genehmigten außerplanmäßigen
Auszahlung.
29.06.2009 - Rat der Stadt
Ö 7 - ungeändert beschlossen
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt nimmt gem. § 83 Abs. 2 GO NRW Kenntnis von der am 05.03.2009 genehmigten außerplanmäßigen Auszahlung.