Der Rat der Stadt Wermelskirchen beschließt die 2.
Nachtragssatzung vom * zur Satzung über den Kostenersatz und die Gebühren für
Leistungen der Feuerwehr der Stadt Wermelskirchen vom 18.12.2001 in der
vorgelegten Fassung.
Ein Exemplar der 2. Nachtragssatzung ist dem Original der
Niederschrift des Rates der Stadt Wermelskirchen als Anlage beizufügen.
29.06.2009 - Rat der Stadt
Ö 30 - ungeändert beschlossen
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Wermelskirchen beschließt einstimmig die 2. Nachtragssatzung vom * zur Satzung über den Kostenersatz und die Gebühren für Leistungen der Feuerwehr der Stadt Wermelskirchen vom 18.12.2001 in der vorgelegten Fassung.
Ein Exemplar der 2. Nachtragssatzung ist dem Original der Niederschrift des Rates der Stadt Wermelskirchen als Anlage beizufügen.