Der Rat der Stadt nimmt die Erhöhung der Gesamtkosten bei der baulichen Einzelmaßnahme „Sanierung Umkleiden Quellenbad“ von 610.000,00 € um 157.000,00 € auf 767.000,00 € gem. § 24 Abs. 2 GemHVO NRW zur Kenntnis.
b)
Der Rat der Stadt beschließt, für die Sanierung der Umkleiden im Quellenbad Wermelskirchen Auszahlungen in Höhe von 157.000,00 € überplanmäßig gem. § 83 GO NRW bereit zu stellen. Die Deckung erfolgt über Minderauszahlungen bei dem Produkt 001.012.001 (Sachkonto 010007211501 Sanierung Rathausfassade). Der zusätzliche Aufwand in Höhe von 34.600,00 € wird über die „Allgemeine Gebäudeunterhaltung“ gedeckt.
15.06.2009 - Haupt- und Finanzausschuss
Ö 9 - ungeändert beschlossen
a)
a) Der Haupt- und
Finanzausschuss nimmt die Erhöhung der Gesamtkosten bei der baulichen
Einzelmaßnahme „Sanierung Umkleiden Quellenbad“ von 610.000,00 €
um 157.000,00 € auf 767.000,00 € gem. § 24 Abs. 2 GemHVO
NRW zur Kenntnis.
b) Der Haupt- und
Finanzausschuss empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt zu beschließen, für die
Sanierung der Umkleiden im Quellenbad Wermelskirchen Auszahlungen in Höhe von
157.000,00 € überplanmäßig gem. § 83 GO NRW bereit zu stellen. Die
Deckung erfolgt über Minderauszahlungen bei dem Produkt 001.012.001 (Sachkonto
010007211501 Sanierung Rathausfassade). Der zusätzliche Aufwand in Höhe von
34.600,00 € wird über die „Allgemeine
Gebäudeunterhaltung“ gedeckt.
29.06.2009 - Rat der Stadt
Ö 14 - ungeändert beschlossen
Beschlussvorschlag:
a)Der Rat der Stadt nimmt die Erhöhung der Gesamtkosten bei der baulichen Einzelmaßnahme „Sanierung Umkleiden Quellenbad“ von 610.000,00 € um 157.000,00 € auf 767.000,00 € gem. § 24 Abs. 2 GemHVO NRW zur Kenntnis.
b)Der Rat der Stadt beschließt einstimmig, für die Sanierung der Umkleiden im Quellenbad Wermelskirchen Auszahlungen in Höhe von 157.000,00 € überplanmäßig gem. § 83 GO NRW bereit zu stellen. Die Deckung erfolgt über Minderauszahlungen bei dem Produkt 001.012.001 (Sachkonto 010007211501 Sanierung Rathausfassade). Der zusätzliche Aufwand in Höhe von 34.600,00 € wird über die „Allgemeine Gebäudeunterhaltung“ gedeckt.