Tagesordnung - Sitzung des Rates der Stadt  

 
 
Bezeichnung: Sitzung des Rates der Stadt
Gremium: Rat der Stadt
Datum: Mo, 29.06.2009 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 21:15 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Saal des Bürgerzentrums,
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Sitzungseröffnung    
Ö 2  
Benennung eines Ratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift und Bestellung des Schriftführers    
Ö 3  
Bericht über die Durchführung gefasster Beschlüsse    
Ö 4  
Wahl eines Beigeordneten
RAT/1640/2009  
Ö 5  
Ersatzwahlen zu Ausschüssen und Gremien
RAT/1672/2009  
Ö 6  
Entlastung der Organe der Stadtsparkasse für das Geschäftsjahr 2008
RAT/1669/2009  
Ö 7  
Kenntnisnahme über- und außerplanmäßiger Aufwendungen und Auszahlungen im Haushaltsjahr 2009
Enthält Anlagen
RAT/1635/2009  
Ö 8  
Ermächtigungsübertragungen gem. § 22 Gemeindehaushaltsverordnung NRW (GemHVO NRW) aus dem Haushaltsjahr 2008 nach 2009
Enthält Anlagen
RAT/1631/2009  
Ö 9  
Überörtliche Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung der Stadt Wermelskirchen durch die Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen im Jahr 2008
Enthält Anlagen
RAT/1511/2008  
Ö 10  
Städt. Hauptschule - Umwandlung in eine gebundene Ganztagshauptschule
RAT/1589/2009  
Ö 11  
Städt. Realschule - Errichtung einer Mensa für die Übermittagbetreuung
RAT/1590/2009-1  
Ö 12  
Zuschuss zu den Betriebskosten des Freibades Dhünn Abschluss einer Vereinbarung
Enthält Anlagen
RAT/1655/2009  
Ö 13  
Konjunkturpaket II - Maßnahmenkatalog und Bereitstellung der Haushaltsmittel
RAT/1653/2009-1  
    VORLAGE
    Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt beschließt, die 2.541.205,00 € für Maßnahmen der Bildungsinfrastruktur und 749.963,00 € für Maßnahmen der Infrastruktur entsprechend der Prioritätenliste der Stadtverwaltung vom 26.05.2009 zu verwenden. Falls Maßnahmen der Priorität 1 aus rechtlichen oder sonstigen Gründen nicht oder nicht rechtzeitig umsetzbar sind oder aber noch Konjunkturmittel verfügbar sind, kann die Verwaltung Maßnahmen der Priorität 2 zur Ausschöpfung der Konjunkturmittel realisieren. Sofern diese mit Priorität 2 die zur Verfügung stehenden Konjunkturmittel ebenfalls nicht ausschöpfen kann, dann kann die Verwaltung Maßnahmen der Priorität 3 umsetzen.

 

Der Rat der Stadt beschließt Aufwendungen und Auszahlungen für die in der der Sitzungsvorlage beigefügten Liste unter Priorität 1 vorgesehenen und betragsmäßig bezifferten Maßnahmen der Bildungsinfrastruktur in Höhe von 2.592.000,00 €, bei den Maßnahmen, zu denen eine Änderung des Grundgesetzes erforderlich ist, unter dem Vorbehalt der Grundgesetzänderung zu Artikel 104 b, bereitzustellen.

Für den Fall, dass keine Grundgesetzänderung erfolgt bzw. Maßnahmen der Priorität 1 aus rechtlichen oder sonstigen Gründen nicht oder nicht rechtzeitig umsetzbar sind,  beschließt der Rat Maßnahmen der Priorität 2 (falls diese nicht ausreichen sollten ggf. auch der Priorität 3) im Haushalt 2010 aufzunehmen. Sollte vorab eine außerplanmäßige Mittelbereitstellung zu Maßnahmen der Priorität 2 bzw. zur Priorität 3 erforderlich werden, wäre eine solche noch im Rat der Stadt separat zu beschließen.

Die Mittelbereitstellung beschränkt sich für die investiven Maßnahmen des Finanzplanes auf die Auszahlungen.

 

Der Rat der Stadt beschließt weiterhin für die in der der Sitzungsvorlage beigefügten Liste in der Priorität 1 aufgenommenen und betragsmäßig bezifferten Maßnahmen der Infrastruktur außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen in Höhe von 846.000,00 €, bei den Maßnahmen, zu denen eine Änderung des Grundgesetzes erforderlich ist, unter dem Vorbehalt der Grundgesetzänderung zu Artikel 104 b, bereitzustellen.

Die Mittelbereitstellung beschränkt sich für die investiven Maßnahmen auf die Auszahlungen.

 

Der Rat der Stadt beschließt bezüglich der für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Kattwinkelsche Fabrik vorgesehenen Maßnahme Dachsanierung außerplanmäßig 200.000,00 € im Wirtschaftsjahr 2009 bereitzustellen bzw. alternativ die Maßnahme im Wirtschaftsplan 2010 einzuplanen.

   
    29.06.2009 - Rat der Stadt
    Ö 13 - geändert beschlossen
    Beschlussvorschlag:

Frau stv. Bürgermeisterin Christel Reetz übernimmt ab 20:07 Uhr den Vorsitz zu diesem Tagesordnungspunkt.

 

Nach kurzer Diskussion besteht Einvernehmen, die Maßnahme „Kindergarten Wellerbusch“ an die erste Stelle der Prioritätenliste 2 zu setzen. Die Verwaltung wird dies entsprechend umsetzen. Ebenso sollen die von den Fraktionen von CDU und SPD beantragten Maßnahmen „Sanierung Warmwasseraufbereitung Sportplatzgebäude Asterweg“ und „Sanierung Laufbahn Eifgenstadion“ in die Prioritätensliste 2 aufgenommen werden. Die Verwaltung teilt hierzu mit, dass bei diesen Maßnahmen zunächst geprüft werden muss, ob hierfür die Förderbedingungen erfüllt werden.

 

Der Rat der Stadt beschließt einstimmig, die 2.541.205,00 € für Maßnahmen der Bildungsinfrastruktur und 749.963,00 € für Maßnahmen der Infrastruktur entsprechend der Prioritätenliste der Stadtverwaltung vom 26.05.2009 zu verwenden. Falls Maßnahmen der Priorität 1 aus rechtlichen oder sonstigen Gründen nicht oder nicht rechtzeitig umsetzbar sind oder aber noch Konjunkturmittel verfügbar sind, kann die Verwaltung Maßnahmen der Priorität 2 zur Ausschöpfung der Konjunkturmittel realisieren. Sofern diese mit Priorität 2 die zur Verfügung stehenden Konjunkturmittel ebenfalls nicht ausschöpfen kann, dann kann die Verwaltung Maßnahmen der Priorität 3 umsetzen.

 

Der Rat der Stadt beschließt eintimmig Aufwendungen und Auszahlungen für die in der der Sitzungsvorlage beigefügten Liste unter Priorität 1 vorgesehenen und betragsmäßig bezifferten Maßnahmen der Bildungsinfrastruktur in Höhe von 2.592.000,00 €, bei den Maßnahmen, zu denen eine Änderung des Grundgesetzes erforderlich ist, unter dem Vorbehalt der Grundgesetzänderung zu Artikel 104 b, bereitzustellen.

Für den Fall, dass keine Grundgesetzänderung erfolgt bzw. Maßnahmen der Priorität 1 aus rechtlichen oder sonstigen Gründen nicht oder nicht rechtzeitig umsetzbar sind,  beschließt der Rat Maßnahmen der Priorität 2 (falls diese nicht ausreichen sollten ggf. auch der Priorität 3) im Haushalt 2010 aufzunehmen. Sollte vorab eine außerplanmäßige Mittelbereitstellung zu Maßnahmen der Priorität 2 bzw. zur Priorität 3 erforderlich werden, wäre eine solche noch im Rat der Stadt separat zu beschließen.

Die Mittelbereitstellung beschränkt sich für die investiven Maßnahmen des Finanzplanes auf die Auszahlungen.

 

Der Rat der Stadt beschließt einstimmig weiterhin für die in der der Sitzungsvorlage beigefügten Liste in der Priorität 1 aufgenommenen und betragsmäßig bezifferten Maßnahmen der Infrastruktur außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen in Höhe von 846.000,00 €, bei den Maßnahmen, zu denen eine Änderung des Grundgesetzes erforderlich ist, unter dem Vorbehalt der Grundgesetzänderung zu Artikel 104 b, bereitzustellen. Die Prioritätenliste soll dahingehen geändert werden, dass der Kindergarten Wellerbusch an die erste Stelle gesetzt wird. Die Mittelbereitstellung beschränkt sich für die investiven Maßnahmen auf die Auszahlungen.

 

Der Rat der Stadt beschließt einstimmig bezüglich der für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Kattwinkelsche Fabrik vorgesehenen Maßnahme Dachsanierung außerplanmäßig 200.000,00 € im Wirtschaftsjahr 2009 bereitzustellen bzw. alternativ die Maßnahme im Wirtschaftsplan 2010 einzuplanen.

Ö 14  
Sanierung Umkleiden Quellenbad; hier: a) Anzeige nach § 24 Abs. 2 GemHVO NRW b) überplanmäßige Mittelbereitstellung gem. § 83 GO NRW
RAT/1658/2009  
Ö 15  
Neufassung der Satzung für die Stadtsparkasse Wermelskirchen
Enthält Anlagen
RAT/1575/2009  
Ö 16  
Herstellung der Erschließungsanlage "In der Kuhle" hier: Widmung als Gemeindestraße für den öffentlichen Verkehr
Enthält Anlagen
RAT/1609/2009  
Ö 17  
Herstellung der Erschließungsanlage "Herrlinghauser Hang" hier: Übernahme und Widmung der Erschließungsanlage
Enthält Anlagen
RAT/1611/2009  
Ö 18  
Herstellung der Erschließungsanlage "Neuenweg" (Stichweg) hier: Übernahme und Widmung der Erschließungsanlage
Enthält Anlagen
RAT/1612/2009  
Ö 19  
Herstellung der Erschließungsanlage "Königstraße" (Stichstraße) hier: Übernahme und Widmung der Erschließungsanlage
Enthält Anlagen
RAT/1613/2009  
Ö 20  
Herstellung der Erschließungsanlage "Kreckersweg" hier: Widmung als Gemeindestraße für den öffentlichen Verkehr
Enthält Anlagen
RAT/1614/2009  
Ö 21  
Herstellung der Erschließungsanlage "Auf dem Scheid" hier: Widmung der Gemeindestraße für den öffentlichen Verkehr
Enthält Anlagen
RAT/1615/2009  
Ö 22  
Ergänzungssatzung "Löh" A. Abwägung der Anregungen zur Offenlage B. Beschluss der Satzung
Enthält Anlagen
RAT/1617/2009  
Ö 23  
Herstellung der Erschließungsanlage "Staller Weg" hier: Widmung als Gemeindestraße für den öffentlichen Verkehr
Enthält Anlagen
RAT/1651/2009  
Ö 24  
2. Klarstellungssatzung "Lüffringhausen A. Vorstellung des Inhalts der Klarstellungssatzung B. Satzungsbeschluss
Enthält Anlagen
RAT/1606/2009  
Ö 25  
Ergänzungssatzung "Tente/Weidenweg" A. Abwägung der Anregungen zur Offenlage B. Beschluss der Satzung
Enthält Anlagen
RAT/1662/2009  
Ö 26  
Entwicklungssatzung "Große Ledder" A. Vorstellung der Planinhalte zur Entwicklungssatzung B. Offenlagebeschluss gemäß § 34 (6) Satz 1 BauGB
Enthält Anlagen
RAT/1656/2009  
Ö 27  
Einzelhandelskonzept für die Stadt Wermelskirchen; Berücksichtigung bei künftigen Bauleitplanverfahren
RAT/1647/2009  
Ö 28  
Änderungen der Richtlinien Kindertagespflege
RAT/1648/2009  
Ö 29  
Neufassung der Betriebssatzung der Stadt Wermelskirchen für die Kattwinkelsche Fabrik Wermelskirchen
Enthält Anlagen
RAT/1603/2009-1  
Ö 30  
2. Nachtragssatzung vom * zur Satzung über den Kostenersatz und die Gebühren für Leistungen der Feuerwehr der Stadt Wermelskrichen vom 18.12.2001 in der Fassung vom 01.04.2009
Enthält Anlagen
RAT/1654/2009  
Ö 31  
Änderung der Zuständigkeitsordnung Hier: Formale Änderung der Bezeichnung des Kultur-/Werksausschusses Kattwinkelsche Fabrik in Kultur-/Betriebsausschuss Kattwinkelsche Fabrik
Enthält Anlagen
RAT/1642/2009  
Ö 32  
Anfragen    
Ö 33  
Verschiedenes    
N 1     Bericht über die Durchführung gefasster Beschlüsse      
N 2     Ehrung verdienter Bürger      
N 3     Verwendung des ausschüttungsfähigen Gewinnanteils der Stadtsparkasse Wermelskirchen aus dem Geschäftsjahr 2008      
N 4     Vergaben Bericht über die bislang in 2009 durchgeführten Vergaben      
N 5     Grundstücksangelegenheit Verkauf eines städtischen Grundstückes in der Telegrafenstraße      
N 6     Grundstücksangelegenheit      
N 7     Ernennung der beiden stellvertretenden Leiter der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Wermelskirchen (stellvertretende Wehrführer)      
N 8     Anerkennung der sog. Kann-Zeiten bei Feuerwehrbeamten; Grundsatzbeschluss      
N 9     Nebentätigkeitsvergütungen und Abführungspflichten des Bürgermeisters Jahre 2005, 2006 und 2007      
N 10     Nebentätigkeitsvergütungen und Abführungspflichten des Bürgermeisters Jahr 2008      
N 11     Verschiedenes