Tagesordnung - Sitzung des Rates der Stadt  

 
 
Bezeichnung: Sitzung des Rates der Stadt
Gremium: Rat der Stadt
Datum: Mo, 10.12.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:55 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Saal des Bürgerzentrums,
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Sitzungseröffnung    
Ö 2  
Bestellung des Schriftführers    
Ö 3  
Ersatzwahl zu Ausschüssen und Gremien
0234/2018  
Ö 4  
Bildung eines Zukunftsausschusses
Enthält Anlagen
0239/2018  
Ö 5  
5. Nachtragssatzung zur Zuständigkeitsordnung der Stadt Wermelskirchen vom 01.07.2014
Enthält Anlagen
0238/2018  
Ö 6  
Bildung eines Arbeitskreises "Sekundarschule"
Enthält Anlagen
0260/2018  
Ö 7  
Bestellung eines beratenden Mitgliedes in den Haupt- und Finanzausschuss
0278/2018  
Ö 8  
Nebentätigkeiten des Bürgermeisters; Vergütungen und Abführungspflichten für das Jahr 2017
Enthält Anlagen
0216/2018  
Ö 9  
Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung
Enthält Anlagen
0220/2018  
Ö 10  
Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung
Enthält Anlagen
0281/2018  
Ö 11  
Genehmigung eines Eilbeschlusses des Haupt- und Finanzausschusses durch den Rat der Stadt; hier: Auflösung des Bergischen Transportverbandes
0291/2018  
Ö 12  
Inanspruchnahme der Mittel "Gute Schule 2020" hier: Tranche 2017
0285/2018  
Ö 13  
Evaluationsbericht zum mobilen Bürgerbüro
0276/2018  
Ö 14  
45. Änderung des Flächennutzungsplanes "Große Ledder Süd" a) Abwägung der eingegangenen Hinweise, Anregungen und Bedenken b) Beschluss der 45. Änderung des Flächennutzungsplanes "Große Ledder Süd"
Enthält Anlagen
0207/2018  
Ö 15  
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 88 "Neuer Loches-Platz"; Antrag auf Einbeziehung weiterer Flurstücke in den Geltungsbereich
Enthält Anlagen
0212/2018  
Ö 16  
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 91 "Süppelbach" und Einleitung der 50. Änderung des Flächennutzungsplanes "Süppelbach"
Enthält Anlagen
0221/2018  
Ö 17  
Wohnbaulandinitiative Wermelskirchen; Grundsatzbeschluss zum "Kommunalen Baulandmanagement"
Enthält Anlagen
0254/2018  
Ö 18  
Satzung der Stadt Wermelskirchen über die Ablösung von Stellplätzen hier: Anpassung der Satzung an die neue Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
Enthält Anlagen
0266/2018  
Ö 19  
Antrag der Fraktion FÜR Wermelskirchen vom 26.11.2018; IEHK-Beschlussfassung ohne Einbeziehung der städtischen Verwaltungsgebäude Rathaus und Polizeiwache
Enthält Anlagen
0286/2018  
Ö 20  
Jugendfreizeitpark Hier: Fortführung des Projektes
0289/2018  
Ö 21  
Integriertes Entwicklungs- und Handlungskonzept (IEHK) Wermelskirchen Innenstadt 2030 Konzeptbeschluss und Antrag zum mittelfristigen Städtebauförderungsprogramm 2019 bis 2030 (Grundförderantrag) sowie Antrag zum Städtebauinvestitionsprogramm 2019
Enthält Anlagen
0263/2018-1-1  
Ö 22  
Beschluss des Städtebauförderungsgebiets zum Integrierten Entwicklungs- und Handlungskonzept Wermelskirchen Innenstadt 2030 Städtebauliche Sanierungsmaßnahme Wermelskirchen Innenstadt a) Aufhebung Sanierungsgebiet vom 17.09.2001 b) Förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets - Abgrenzung c) Verzicht auf die Durchführung weiterer vorbereitender Untersuchungen d) Sanierungssatzung (vereinfachtes Verfahren) e) Durchführungsfrist
Enthält Anlagen
0275/2018  
Ö 23  
Interkommunales, integriertes Entwicklungs- und Handlungskonzept Burscheid / Wermelskirchen 2030 a) Konzeptbeschluss b) Vereinbarung interkommunale Zusammenarbeit
Enthält Anlagen
0279/2018  
    VORLAGE
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Beschlussvorschlag:

 

a) Der Rat der Stadt Wermelskirchen beschließt das „Interkommunale, Integrierte Entwicklungs- und Handlungskonzept Burscheid | Wermelskirchen 2030“. Es wird der mittelfristigen Entwicklung der Region Burscheid | Wermelskirchen zugrunde gelegt. Die aufgeführten Maßnahmen werden vom Grundsatz beschlossen.

b) Die Kommunen Burscheid und Wermelskirchen vereinbaren, zur Umsetzung des interkommunalen, integrierten Entwicklungs- und Handlungskonzepts Burscheid | Wermelskirchen 2030 zusammenzuarbeiten.


 

   
    04.12.2018 - Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
    Ö 4 - (offen)
   

Herr Hamerla beschreibt den Verfahrensablauf bei der Erstellung des IKEHK und erläutert

das gemeinsame Handlungsprogramm. Er weist daraufhin, dass eine Förderung nur bei

einer interkommunalen Zusammenarbeit möglich ist. Der Aufhänger der interkommunalen

Zusammenarbeit ist die Entwicklung des Areals der Alten Ziegelei in Hilgen.

AM (WK) Theil beantragt, dass keine Beschlüsse gefasst werden, da sich die FDP-Fraktion

zu den Tagesordnungspunkten noch nicht beraten konnte.

 

AM (WK) Bornhold weist daraufhin, dass es sich um Grundsatzbeschlüsse handelt und noch

nicht über Ausgaben entschieden wird. Er gibt weiterhin zu bedenken, dass die Entwicklung

der Alten Ziegelei zu Diskussionen führen könnte, da dieses Projekt im bisherigen

Abstimmungsprozess am Rande behandelt wurde. Außerdem könnte eine Integration des

Areals nach Hilgen aus Wermelskirchener Sicht schwierig gesehen werden.

 

AM (BU) Becker beantragt die Beschlussfassung für diese Sitzung.

 

Herr Hamerla erklärt, dass für das Areal der Alten Ziegelei noch keine konkrete Planung

vorliegt. Es handele sich um eine Brache, die aufgrund hoher Kosten nicht allein durch

Investoren entwickelt werde. Er unterstreicht, dass die Entwicklung des Areals keine Basis

r eine Gemeindegebietsreform darstellt. Ob das Areal entwickelt wird, entscheidet sich erst

nach Konkretisierung der Planung und detaillierter Kostenermittlung.

 

Da das IEHK Wermelskirchen Innenstadt 2030 bereits strittig und ausführlich diskutiert

wurde, fordert AM (WK) Bosbach stellvertretend für die CDU-Fraktion, dass eine

Beschlussfassung in dieser Sitzung erfolgt.

 

AM (WK) Bornhold schließt sich dieser Forderung an.

 

Herr Marner betont nochmals, dass die Alte Ziegelei ein wesentlicher Bestandteil der

interkommunalen Zusammenarbeit ist. Er fragt Herrn Hamerla, ob auf (Leit-)Projekte nach

einer Prüfung verzichtet werden kann.

 

Herr Hamerla erklärt, dass die Projekte ernsthaft zu planen, zu konkretisieren und zu prüfen

sind. Projekte werden erst von den Räten beschlossen, wenn die Folgekosten klar sind.

Ergibt die Prüfung, dass Projekte aus triftigen Gründen nicht umgesetzt werden können,

kann mit Begründung gegenüber dem Fördergeber von einer Umsetzung abgesehen

werden.

 

AM (WK) Bosbach weist daraufhin, dass die Förderquote für Wermelskirchen von 60 % auf

70 % angehoben wurde.

 

Herr Hamerla führt aus, dass auf Grundlage der Arbeitslosenquote und der

Haushaltssituationen die Förderquote jährlich von der Bezirksregierung Köln und dem

Ministerium neu festgelegt wird. Eine beim Testat festgesetzte Förderquote bleibt bestehen,

auch wenn sich beispielsweise die Haushaltssituation verbessert (Vertrauensschutz).

Hingegen ist bei einer Verschlechterung der Haushaltssituation die Steigerung der

rderquote möglich.

 

Bezugnehmend auf den eingangs gestellten Antrag teilt AM (WK) Theil mit, dass eine

Abstimmung für den TOP 4b möglich ist, er sich aber bei den TOP 4a und 5 enthalten wird.

Mit Blick auf den Grundförderantrag fragt AM (WK) Theil nochmal explizit nach, ob ein nicht

finanzierbares Leitprojekt die gesamte Förderung gefährdet.

 

Herr Hamerla betont nochmals, dass die finanziellen Auswirkungen eines Projektes bekannt

sein müssen. Vor Antragstellung für ein Projekt muss eine Gesamtbewertung durch den Rat

erfolgen. Außerdem muss der Kämmerer eine Aussage treffen, ob die Maßnahme im

Haushalt dargestellt werden kann. Sollten sich nach der Stellung des Grundförderantrags die

Rahmenbedingungen zur Umsetzung einzelner (Leit-)Projekte geändert haben, kann mit

einer entsprechenden Begründung und ohne Fördermittelverlust von einem Projekt

abgesehen werden.

 

Beschluss

 

Burscheid

 

Der Stadtentwicklungsausschuss der Stadt Burscheid empfiehlt dem Rat der Stadt Burscheid

nachstehende Beschlüsse zu fassen:

 

1. Der Rat der Stadt Burscheid beschließt das „Interkommunale, Integrierte Entwicklungsund

Handlungskonzept Burscheid I Wermelskirchen 2030“. Es wird der mittelfristigen

Entwicklung der Region Burscheid I Wermelskirchen zugrunde gelegt. Die aufgeführten Maßnahmen werden vom Grundsatz beschlossen.

 

Beschluss: einstimmig dafür

 

2. Die Kommunen Burscheid und Wermelskirchen vereinbaren, zur Umsetzung des

interkommunalen, integrierten Entwicklungs- und Handlungskonzepts Burscheid I

Wermelskirchen 2030 zusammenzuarbeiten.

 

Beschluss: einstimmig dafür

 

Wermelskirchen

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt

Wermelskirchen nachstehenden Beschluss zu fassen:

 

a) Der Rat der Stadt Wermelskirchen beschließt das „Interkommunale, Integrierte

Entwicklungs- und Handlungskonzept Burscheid I Wermelskirchen 2030“. Es wird der

mittelfristigen Entwicklung der Region Burscheid I Wermelskirchen zugrunde gelegt. Die

aufgeführten Maßnahmen werden vom Grundsatz beschlossen.

Beschluss: dafür: 10

Enthaltungen: 1

b) Die Kommunen Burscheid und Wermelskirchen vereinbaren, zur Umsetzung des

interkommunalen, integrierten Entwicklungs- und Handlungskonzepts Burscheid I Wermelskirchen 2030 zusammenzuarbeiten.

Beschluss: einstimmig dafür

 

   
    10.12.2018 - Rat der Stadt
    Ö 23 - ungeändert beschlossen
   

a) Der Rat der Stadt Wermelskirchen beschließt einstimmig das „Interkommunale, Integrierte Entwicklungs- und Handlungskonzept Burscheid | Wermelskirchen 2030“. Es wird der mittelfristigen Entwicklung der Region Burscheid | Wermelskirchen zugrunde gelegt. Die aufgeführten Maßnahmen werden vom Grundsatz beschlossen.

b) Die Kommunen Burscheid und Wermelskirchen vereinbaren, zur Umsetzung des interkommunalen, integrierten Entwicklungs- und Handlungskonzepts Burscheid | Wermelskirchen 2030 zusammenzuarbeiten.


 

 

Ö 24  
Regionale 2025; Beschluss zur Anmeldung von Projekten
Enthält Anlagen
0280/2018  
Ö 25  
Neufassung der Betriebssatzung der Stadt Wermelskirchen für den Städtischen Abwasserbetrieb Wermelskirchen
Enthält Anlagen
0252/2018-2  
Ö 26  
Gebührenkalkulation 2019 für die Kostenrechnende Einrichtung "Abfallbeseitigung"
Enthält Anlagen
0257/2018  
Ö 27  
Gebührenkalkulation 2019 für die Kostenrechnende Einrichtung "Fäkalienabfuhr" sowie 1. Nachtragssatzung
Enthält Anlagen
0242/2018  
Ö 28  
Gebührenkalkulation 2019 für die Kostenrechnende Einrichtung "Abwasserbeseitigung für Kanalbenutzer" sowie 1. Nachtragssatzung
Enthält Anlagen
0243/2018  
Ö 29  
Wirtschaftsplan des Städtischen Abwasserbetriebes für das Wirtschaftsjahr 2019 einschließlich Ergebnisplan, Teilergebnisplänen, Finanzplan, Teilfinanzplänen
0244/2018  
Ö 30  
Feststellung des Jahresabschlusses des Städtischen Abwasserbetriebes Wermelskirchen für das Wirtschaftsjahr 2017
0237/2018  
Ö 31  
Bericht der Rechnungsprüfung gem. § 6 Abs. 2 f) der Geschäftsordnung des Rates
0190/2018  
Ö 32  
Antrag der Fraktion Bündnis90/Die Grünen vom 28.05.2018; Müllvermeidung Coffee-to-go Plastikbecher
Enthält Anlagen
0145/2018  
Ö 33  
Resolution des Rates der Stadt zur hausärztlichen Versorgung in Wermelskirchen
0292/2018  
Ö 34  
Anfragen    
Ö 35  
Anfrage der Fraktion WNK UWG Freie Wähler vom 27.11.2018; Kennzahlen
Enthält Anlagen
0288/2018  
Ö 36  
Verschiedenes    
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