Herr Hamerla beschreibt den Verfahrensablauf bei der Erstellung des IKEHK und erläutert
das gemeinsame Handlungsprogramm. Er weist daraufhin, dass eine Förderung nur bei
einer interkommunalen Zusammenarbeit möglich ist. Der Aufhänger der interkommunalen
Zusammenarbeit ist die Entwicklung des Areals der Alten Ziegelei in Hilgen.
AM (WK) Theil beantragt, dass keine Beschlüsse gefasst werden, da sich die FDP-Fraktion
zu den Tagesordnungspunkten noch nicht beraten konnte.
AM (WK) Bornhold weist daraufhin, dass es sich um Grundsatzbeschlüsse handelt und noch
nicht über Ausgaben entschieden wird. Er gibt weiterhin zu bedenken, dass die Entwicklung
der Alten Ziegelei zu Diskussionen führen könnte, da dieses Projekt im bisherigen
Abstimmungsprozess am Rande behandelt wurde. Außerdem könnte eine Integration des
Areals nach Hilgen aus Wermelskirchener Sicht schwierig gesehen werden.
AM (BU) Becker beantragt die Beschlussfassung für diese Sitzung.
Herr Hamerla erklärt, dass für das Areal der Alten Ziegelei noch keine konkrete Planung
vorliegt. Es handele sich um eine Brache, die aufgrund hoher Kosten nicht allein durch
Investoren entwickelt werde. Er unterstreicht, dass die Entwicklung des Areals keine Basis
für eine Gemeindegebietsreform darstellt. Ob das Areal entwickelt wird, entscheidet sich erst
nach Konkretisierung der Planung und detaillierter Kostenermittlung.
Da das IEHK Wermelskirchen Innenstadt 2030 bereits strittig und ausführlich diskutiert
wurde, fordert AM (WK) Bosbach stellvertretend für die CDU-Fraktion, dass eine
Beschlussfassung in dieser Sitzung erfolgt.
AM (WK) Bornhold schließt sich dieser Forderung an.
Herr Marner betont nochmals, dass die Alte Ziegelei ein wesentlicher Bestandteil der
interkommunalen Zusammenarbeit ist. Er fragt Herrn Hamerla, ob auf (Leit-)Projekte nach
einer Prüfung verzichtet werden kann.
Herr Hamerla erklärt, dass die Projekte ernsthaft zu planen, zu konkretisieren und zu prüfen
sind. Projekte werden erst von den Räten beschlossen, wenn die Folgekosten klar sind.
Ergibt die Prüfung, dass Projekte aus triftigen Gründen nicht umgesetzt werden können,
kann mit Begründung gegenüber dem Fördergeber von einer Umsetzung abgesehen
werden.
AM (WK) Bosbach weist daraufhin, dass die Förderquote für Wermelskirchen von 60 % auf
70 % angehoben wurde.
Herr Hamerla führt aus, dass auf Grundlage der Arbeitslosenquote und der
Haushaltssituationen die Förderquote jährlich von der Bezirksregierung Köln und dem
Ministerium neu festgelegt wird. Eine beim Testat festgesetzte Förderquote bleibt bestehen,
auch wenn sich beispielsweise die Haushaltssituation verbessert (Vertrauensschutz).
Hingegen ist bei einer Verschlechterung der Haushaltssituation die Steigerung der
Förderquote möglich.
Bezugnehmend auf den eingangs gestellten Antrag teilt AM (WK) Theil mit, dass eine
Abstimmung für den TOP 4b möglich ist, er sich aber bei den TOP 4a und 5 enthalten wird.
Mit Blick auf den Grundförderantrag fragt AM (WK) Theil nochmal explizit nach, ob ein nicht
finanzierbares Leitprojekt die gesamte Förderung gefährdet.
Herr Hamerla betont nochmals, dass die finanziellen Auswirkungen eines Projektes bekannt
sein müssen. Vor Antragstellung für ein Projekt muss eine Gesamtbewertung durch den Rat
erfolgen. Außerdem muss der Kämmerer eine Aussage treffen, ob die Maßnahme im
Haushalt dargestellt werden kann. Sollten sich nach der Stellung des Grundförderantrags die
Rahmenbedingungen zur Umsetzung einzelner (Leit-)Projekte geändert haben, kann mit
einer entsprechenden Begründung und ohne Fördermittelverlust von einem Projekt
abgesehen werden.
Beschluss
Burscheid
Der Stadtentwicklungsausschuss der Stadt Burscheid empfiehlt dem Rat der Stadt Burscheid
nachstehende Beschlüsse zu fassen:
1. Der Rat der Stadt Burscheid beschließt das „Interkommunale, Integrierte Entwicklungsund
Handlungskonzept Burscheid I Wermelskirchen 2030“. Es wird der mittelfristigen
Entwicklung der Region Burscheid I Wermelskirchen zugrunde gelegt. Die aufgeführten Maßnahmen werden vom Grundsatz beschlossen.
Beschluss: einstimmig dafür
2. Die Kommunen Burscheid und Wermelskirchen vereinbaren, zur Umsetzung des
interkommunalen, integrierten Entwicklungs- und Handlungskonzepts Burscheid I
Wermelskirchen 2030 zusammenzuarbeiten.
Beschluss: einstimmig dafür
Wermelskirchen
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt
Wermelskirchen nachstehenden Beschluss zu fassen:
a) Der Rat der Stadt Wermelskirchen beschließt das „Interkommunale, Integrierte
Entwicklungs- und Handlungskonzept Burscheid I Wermelskirchen 2030“. Es wird der
mittelfristigen Entwicklung der Region Burscheid I Wermelskirchen zugrunde gelegt. Die
aufgeführten Maßnahmen werden vom Grundsatz beschlossen.
Beschluss: dafür: 10
Enthaltungen: 1
b) Die Kommunen Burscheid und Wermelskirchen vereinbaren, zur Umsetzung des
interkommunalen, integrierten Entwicklungs- und Handlungskonzepts Burscheid I Wermelskirchen 2030 zusammenzuarbeiten.
Beschluss: einstimmig dafür