Da dieser Antrag gegen die Organisationshoheit des Bürgermeisters gem. § 62 Abs. 1 GONW verstößt, wird dieser als Anregung betrachtet.
Herr Bürgermeister Rainer Bleek nimmt die Anregung der CDU-Fraktion, die Öffnungszeiten des Bürgerbüros zu erweitern, zur Kenntnis.