Der Rat der Stadt nimmt Kenntnis vom Jahresabschluss und
vom Lagebericht 2003 und erteilt den Organen der Stadtsparkasse Wermelskirchen
gemäß § 7 (2) Buchstabe f SpkG NW Entlastung.
Die Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des
Verwaltungsrates Stadtsparkasse nehmen aus Gründen des § 31 GO NW an der
Beratung und Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teil.