a) Der Rat der Stadt
beschließt einstimmig gemäß § 94 Abs. 1 GO NW die vom Rechnungsprüfungsausschuss
geprüfte Jahresrechnung der Stadt Wermelskirchen für das Haushaltsjahr 2004.
Die Haushaltsrechnung 2004 hat folgendes Ergebnis:
Einnahmen
Soll-Einnahmen
Verwaltungshaushalt 69.403.298,94
€
Soll-Einnahmen Vermögenshaushalt
9.832.135,47 €
Summe
Soll-Einnahmen 79.235.434,41
€
+ neue
Haushaltseinnahmereste 0,00
€
- Abgang alter Haushaltseinnahmereste 0,00
€
- Abgang alter Kasseneinnahmereste - 174.555,95 €
Summe bereinigte
Soll-Einnahmen
79.060.878,46 €
Ausgaben
Soll-Ausgaben
Verwaltungshaushalt 69.159.459,48
€
Soll-Ausgaben Vermögenshaushalt
8.264.179,43 €
(darin enthaltener Überschuss nach
§ 41 Abs. 3 Satz
2 GemHVO: 0,00 €)
Summe
Soll-Ausgaben 77.423.638,91
€
+ neue
Haushaltsausgabereste 1.847.697,26
€
Verwaltungshaushalt 136.469,01 €
Vermögenshaushalt 1.711.228,25 €
- Abgang alter
Haushaltsausgabereste -
210.457,71 €
Verwaltungshaushalt - 8.000,00 €
Vermögenshaushalt - 202.457,71 €
- Abgang alter
Kassenausgabereste 0,00 €
Summe bereinigte
Soll-Ausgaben 79.060.878,46
€
Fehlbetrag 0,00 €
b) Dem Bürgermeister wird einstimmig Entlastung
erteilt.