Der Rat der Stadt beschließt:
a)
mit 31 Stimmen (CDU, SPD) gegen 25 Stimmen
(Bündnis 90 / Die Grünen, Bürgerforum, FDP, UWG, WNK, Bürgermeister) die
Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2006 in der Fassung des vorgelegten
Verwaltungsentwurfes unter Berücksichtigung der nachstehend aufgeführten
Änderungen:
aa) Änderungen gegenüber dem vorgelegten
Haushaltsplanentwurf gemäß der der Niederschrift beizufügenden Liste unter
Berücksichtigung der sich nach den vom Rat in der Sitzung beschlossenen
Änderungen zu den von der Verwaltung vorgetragenen weiteren Ausgleichsvorschlägen
(Verwaltungshaushalt = 80.000 € geringere Zuführung vom Vermögenshaushalt aus
Grundstücksverkäufen, Vermögenshaushalt = geringere Zuführung an den
Verwaltungshaushalt in Höhe von 80.000 € sowie weiter erhöhte Kreditaufnahmen
von 84.000 €).
Das Volumen ändert
sich dadurch:
Neufassung der
§§ 1, 2, 3 und 5 der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2006 gegenüber dem
Entwurf:
§ 1
Der Haushaltsplan
für das Haushaltsjahr 2006, der die für die Erfüllung der Aufgaben der
Gemeinden voraussichtlich eingehenden Einnahmen, zu leistenden Ausgaben und
notwendigen Verpflichtungsermächtigungen enthält, wird
im
Verwaltungshaushalt
im
Vermögenshaushalt
festgesetzt.
§ 2
Der Gesamtbetrag
der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2006 zur Finanzierung von
Ausgaben im Vermögenshaushalt (für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen) erforderlich ist, wird auf 6.280.600 €
festgesetzt.
§ 3
Der Gesamtbetrag
der Verpflichtungsermächtigungen, der zur Leistung von Investitionsausgaben
und Ausgaben für Investitionsförderungsmaßnahmen in künftigen Jahren
erforderlich ist, wird auf 8.830.500
€ festgesetzt.
§ 4
unverändert
§ 5
Die Steuersätze für die
Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2006 wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer: unverändert
2. Gewerbesteuer: 415
v. H.
§ 6
unverändert
b)
bei 4 Gegenstimmen (3 UWG, 1 WNK) und einer
Enthaltung (Bündnis 90 / Die Grünen) das Investitionsprogramm für die
Jahre 2005 – 2009 in der Fassung des vorgelegten Verwaltungsentwurfes unter
Berücksichtigung der Änderungen, die
sich aus der der Niederschrift beizufügenden Liste ergeben; die Änderungen sind
in das Investitionsprogramm einzuarbeiten;
c) einstimmig
den Stellenplan für das Haushaltsjahr 2006 in der Fassung des vorgelegten
Verwaltungsentwurfes;
d) einstimmig
den Übertragungsprozentsatz für die Budgets (für die
Haushaltsausgaberestebildung beim Abschluss des Haushaltsjahres 2006) auf 100
v. H. festzulegen, soweit beim Jahresabschluss 2006 kein strukturelles Defizit
entsteht. Ziffer 4.6 der Budgetrichtlinien ist zu beachten.
Der Rat der Stadt nimmt den Finanzplan
für die Jahre 2005 bis 2009 zur Kenntnis; die sich aufgrund der
Beschlussfassung des Rates zum Haushalt/Investitionsprogramm ergebenden
Änderungen sind zu berücksichtigen.
Weiterhin nimmt der Rat der Stadt
den Beteiligungsbericht der Stadt Wermelskirchen nach § 112 Abs. 3
GO NW (s. Seiten 133 - 136 des Heftes “Erläuterungen zum Entwurf des
Haushaltsplanes 2006 und Anlagen”) zur Kenntnis.
Die Haushaltssatzung und der
Stellenplan sind dem Original der Niederschrift des Rates als Anlage
beizufügen.
Bürgermeister Weik schlägt vor,
aufgrund der fortgeschrittenen Zeit, nur noch die Tagesordnungspunkte Nr. 15,
17, 18, 19, 26, 27 und 28 zu beraten. Die Beratung und Beschlussfassung der
übrigen Tagesordnungspunkte soll in einer Sondersitzung des Rates im Januar
2006 erfolgen.
Der Rat der Stadt stimmt dem
Vorschlag des Bürgermeisters einstimmig zu.
Die Verwaltung hat
zwischenzeitlich die Sondersitzung des Rates auf den 23.01.2006 terminiert.