Die nachfolgende, entsprechend § 60 Absatz 1 Satz 2 GO NRW getroffene Dringlichkeitsentscheidung vom 01.07.2020 wird entsprechend § 60 Absatz 1 Satz 3 GO NRW genehmigt:
Die Elternbeitragssatzung wird mit Wirkung zum 01.08.2020 aufgrund der Änderung des Gesetzes zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz – KiBiz) in der der Beschlussvorlage als Anlage beigefügten Fassung beschlossen.
21.09.2020 - Rat der Stadt
Ö 7 - ungeändert beschlossen
Die nachfolgende, entsprechend § 60 Absatz 1 Satz 2 GO NRW getroffene Dringlichkeitsentscheidung vom 01.07.2020 wird entsprechend § 60 Absatz 1 Satz 3 GO NRW einstimmig genehmigt:
Die Elternbeitragssatzung wird mit Wirkung zum 01.08.2020 aufgrund der Änderung des Gesetzes zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz – KiBiz) in der der Beschlussvorlage als Anlage beigefügten Fassung beschlossen.