Der Rat der Stadt beschließt den 1. Nachtrag zur Rechnungsprüfungsordnung der Stadt Wermelskirchen vom 13.06.2007in der vorgelegten Fassung.
Eine Ausfertigung des 1. Nachtrages zur Rechnungsprüfungsordnung ist dem Original der Niederschrift über die Sitzung des Rates beizufügen.
21.09.2020 - Rat der Stadt
Ö 28 - ungeändert beschlossen
Der Rat der Stadt beschließt einstimmig den 1. Nachtrag zur Rechnungsprüfungsordnung der Stadt Wermelskirchen vom 13.06.2007in der vorgelegten Fassung.
Eine Ausfertigung des 1. Nachtrages zur Rechnungsprüfungsordnung ist dem Original der Niederschrift über die Sitzung des Rates beizufügen.