a)Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW ersatzweise für den Rat der Stadt Wermelskirchen, die Abwägung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. DA 15 „Sondergebiet Lebensmittelvollsortimenter Dabringhausen“ vorgebrachten Stellungnahmen wie in der Sitzungsvorlage dargestellt vorzunehmen.
b)Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW ersatzweise für den Rat der Stadt Wermelskirchen den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. DA 15 „Sondergebiet Lebensmittelvollsortimenter Dabringhausen“ gemäß § 10 BauGB und stimmt der zugehörigen Begründung zu.
30.11.2020 - Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
Ö 6 - ungeändert beschlossen
a)Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss, gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW ersatzweise für den Rat der Stadt Wermelskirchen, zu beschließen, die Abwägung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. DA 15 „Sondergebiet Lebensmittelvollsortimenter Dabringhausen“ vorgebrachten Stellungnahmen wie in der Sitzungsvorlage dargestellt vorzunehmen.
b)Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss, gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW ersatzweise für den Rat der Stadt Wermelskirchen, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. DA 15 „Sondergebiet Lebensmittelvollsortimenter Dabringhausen“ gemäß § 10 BauGB zu beschließen und der zugehörigen Begründung zuzustimmen.
Der Beschluss erfolgt einstimmig.
14.12.2020 - Haupt- und Finanzausschuss
Ö 10 - ungeändert beschlossen
a)Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt einstimmig gemäß § 60 Abs. 2 GO NRW ersatzweise für den Rat der Stadt Wermelskirchen, die Abwägung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. DA 15 „Sondergebiet Lebensmittelvollsortimenter Dabringhausen“ vorgebrachten Stellungnahmen wie in der Sitzungsvorlage dargestellt vorzunehmen.
b)Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt einstimmig gemäß § 60 Abs. 2 GO NRW ersatzweise für den Rat der Stadt Wermelskirchen den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. DA 15 „Sondergebiet Lebensmittelvollsortimenter Dabringhausen“ gemäß § 10 BauGB und stimmt der zugehörigen Begründung zu.
Durchführungsvertrag mit der Edeka Rhein-Ruhr eG zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. DA 15 "Sondergebiet Lebensmittelvollsortimenter Dabringhausen"