Tagesordnung - Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses  

 
 
Bezeichnung: Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
Gremium: Haupt- und Finanzausschuss
Datum: Mo, 14.12.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:15 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Saal des Bürgerzentrums, Raum 1.29
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Sitzungseröffnung    
Ö 2  
Bestellung des Schriftführers    
Ö 3  
Wahl der/des stellvertretenden Vorsitzenden des Haupt- und Finanzausschusses
0231/2020  
Ö 4  
Ersatzwahl zu Ausschüssen und Gremien
0216/2020  
Ö 5  
Enthält Anlagen
Entwicklung der Haushaltssituation 2020
0226/2020  
Ö 6  
Umsatzsteuer: Verlängerung der Optionsfrist gem. § 27 Abs. 22a UStG bis 31.12.2022
0213/2020  
Ö 7  
Maßnahme für den Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten 2021
0215/2020  
Ö 8  
Feststellung des Jahresabschlusses des Städtischen Abwasserbetriebes Wermelskirchen für das Wirtschaftsjahr 2018
Enthält Anlagen
0196/2020  
    VORLAGE
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Beschlussvorschlag:

 

1. Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Wermelskirchen stellt unter Inanspruchnahme von § 60 Abs. 2 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (in der derzeit gültigen Fassung) und auf der Grundlage des Beschlusses des Rates der Stadt vom 16.11.2020 (Delegation von Entscheidungen vom Rat der Stadt auf den Haupt- und Finanzausschuss während einer epidemischen Lage von landesweiter Tragweite) den Jahresabschluss des Städtischen Abwasserbetriebes Wermelskirchen für das Wirtschaftsjahr 2018 per 31.12.2018 mit Schlussbilanz, Ergebnisrechnung, Finanzrechnung, den Teilrechnungen und Anhang sowie den Lagebericht fest. Die Schlussbilanz schließt in Aktiva und Passiva jeweils mit 66.576.778,52 € ab.

 

2. Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Wermelskirchen beschließt unter Inanspruchnahme von § 60 Abs. 2 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (in der derzeit gültigen Fassung) und auf der Grundlage des Beschlusses des Rates der Stadt vom 16.11.2020 (Delegation von Entscheidungen vom Rat der Stadt auf den Haupt- und Finanzausschuss während einer epidemischen Lage von landesweiter Tragweite) den in der Gesamtergebnisrechnung für die Zeit vom 01. Januar bis 31. Dezember 2018 ausgewiesenen Jahresüberschuss in Höhe von 1.735.761,65 € an die Stadt Wermelskirchen auszuschütten und nach der Rückerstattung durch die Stadt Wermelskirchen der Allgemeinen Rücklage zuzuführen.              

 

3. Der Betriebsausschuss erteilt gem. § 5 Abs. 5 der Eigenbetriebsverordnung der Betriebsleitung aufgrund des Prüfungsvermerkes der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Leyh, Dr. Kossow & Dr. Ott KG, Köln, vom 13.11.2020 vorbehaltlose Entlastung.

 

4. Der Haupt- und Finanzausschuss erteilt unter Inanspruchnahme von § 60 Abs. 2 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (in der derzeit gültigen Fassung) und auf der Grundlage des Beschlusses des Rates der Stadt vom 16.11.2020 (Delegation von Entscheidungen vom Rat der Stadt auf den Haupt- und Finanzausschuss während einer epidemischen Lage von landesweiter Tragweite) dem Betriebsausschuss gem. § 4 Eigenbetriebsverordnung vorbehaltlose Entlastung.

 

Der Jahresabschluss (der Geschäftsbericht mit Lagebericht und Anhang sowie der Teil-/Ergebnisrechnung und der Teil-/Finanzrechnung und der Bilanz) sind dem Original der Niederschrift des Rates als Anlage beizufügen.

   
    10.12.2020 - Betriebsausschuss Städtischer Abwasserbetrieb
    Ö 6 - ungeändert beschlossen
   

Herr Albert, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Leyh, Dr. Kossow & Dr. Ott Köln, trägt die wichtigsten Punkte des Geschäftsberichtes vor.

 

Der Betriebsausschuss empfiehlt einstimmig zu beschließen:

 

  1. Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Wermelskirchen stellt unter Inanspruchnahme von § 60 Abs. 2 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (in der derzeit gültigen Fassung) und auf der Grundlage des Beschlusses des Rates der Stadt vom 16.11.2020 (Delegation von Entscheidungen vom Rat der Stadt auf den Haupt- und Finanzausschuss während einer epidemischen Lage von landesweiter Tragweite) den Jahresabschluss des Städtischen Abwasserbetriebes Wermelskirchen für das Wirtschaftsjahr 2018 per 31.12.2018 mit Schlussbilanz, Ergebnisrechnung, Finanzrechnung, den Teilrechnungen und Anhang sowie den Lagebericht fest. Die Schlussbilanz schließt in Aktiva und Passiva jeweils mit 66.576.778,52 € ab.

 

  1. Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Wermelskirchen beschließt unter Inanspruchnahme von § 60 Abs. 2 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (in der derzeit gültigen Fassung) und auf der Grundlage des Beschlusses des Rates der Stadt vom 16.11.2020 (Delegation von Entscheidungen vom Rat der Stadt auf den Haupt- und Finanzausschuss während einer epidemischen Lage von landesweiter Tragweite) den in der Gesamtergebnisrechnung für die Zeit vom 01. Januar bis 31. Dezember 2018 ausgewiesenen Jahresüberschuss in Höhe von 1.735.761,65 € an die Stadt Wermelskirchen auszuschütten und nach der Rückerstattung durch die Stadt Wermelskirchen der Allgemeinen Rücklage zuzuführen.

 

  1. Der Haupt- und Finanzausschuss erteilt unter Inanspruchnahme von § 60 Abs. 2 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (in der derzeit gültigen Fassung) und auf der Grundlage des Beschlusses des Rates der Stadt vom 16.11.2020 (Delegation von Entscheidungen vom Rat der Stadt auf den Haupt- und Finanzausschuss während einer epidemischen Lage von landesweiter Tragweite) dem Betriebsausschuss gem.  § 4 Eigenbetriebsverordnung vorbehaltlose Entlastung.

 

Der Betriebsausschuss erteilt einstimmig gem. § 5 Abs. 5 der Eigenbetriebsverordnung der Betriebsleitung aufgrund des Prüfungsvermerkes der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Leyh, Dr. Kossow & Dr. Ott KG, Köln, vom 13.11.2020 vorbehaltlose Entlastung.

 

Der Jahresabschluss (der Geschäftsbericht mit Lagebericht und Anhang sowie der Teil-/Ergebnisrechnung und der Teil-/Finanzrechnung und der Bilanz) ist dem Original der Niederschrift des Rates als Anlage beizufügen.

 

Fragen der Ausschussmitglieder zu diesem Tagesordnungspunkt werden durch die Betriebsleitung beantwortet.

 

   
    14.12.2020 - Haupt- und Finanzausschuss
    Ö 8 - ungeändert beschlossen
   

1. Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Wermelskirchen stellt einstimmig - unter Inanspruchnahme von § 60 Abs. 2 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (in der derzeit gültigen Fassung) und auf der Grundlage des Beschlusses des Rates der Stadt vom 16.11.2020 (Delegation von Entscheidungen vom Rat der Stadt auf den Haupt- und Finanzausschuss während einer epidemischen Lage von landesweiter Tragweite) - den Jahresabschluss des Städtischen Abwasserbetriebes Wermelskirchen für das Wirtschaftsjahr 2018 per 31.12.2018 mit Schlussbilanz, Ergebnisrechnung, Finanzrechnung, den Teilrechnungen und Anhang sowie den Lagebericht fest. Die Schlussbilanz schließt in Aktiva und Passiva jeweils mit 66.576.778,52 € ab.

 

2. Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Wermelskirchen beschließt unter Inanspruchnahme von § 60 Abs. 2 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (in der derzeit gültigen Fassung) und auf der Grundlage des Beschlusses des Rates der Stadt vom 16.11.2020 (Delegation von Entscheidungen vom Rat der Stadt auf den Haupt- und Finanzausschuss während einer epidemischen Lage von landesweiter Tragweite) den in der Gesamtergebnisrechnung für die Zeit vom 01. Januar bis 31. Dezember 2018 ausgewiesenen Jahresüberschuss in Höhe von 1.735.761,65 € an die Stadt Wermelskirchen auszuschütten und nach der Rückerstattung durch die Stadt Wermelskirchen der Allgemeinen Rücklage zuzuführen.              

 

3. Der Betriebsausschuss erteilt gem. § 5 Abs. 5 der Eigenbetriebsverordnung der Betriebsleitung aufgrund des Prüfungsvermerkes der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Leyh, Dr. Kossow & Dr. Ott KG, Köln, vom 13.11.2020 vorbehaltlose Entlastung.

 

4. Der Haupt- und Finanzausschuss erteilt unter Inanspruchnahme von § 60 Abs. 2 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (in der derzeit gültigen Fassung) und auf der Grundlage des Beschlusses des Rates der Stadt vom 16.11.2020 (Delegation von Entscheidungen vom Rat der Stadt auf den Haupt- und Finanzausschuss während einer epidemischen Lage von landesweiter Tragweite) dem Betriebsausschuss gem. § 4 Eigenbetriebsverordnung vorbehaltlose Entlastung.

 

Der Jahresabschluss (der Geschäftsbericht mit Lagebericht und Anhang sowie der Teil-/Ergebnisrechnung und der Teil-/Finanzrechnung und der Bilanz) sind dem Original der Niederschrift des Rates als Anlage beizufügen.

 

Ö 9  
Durchführungsvertrag mit der Edeka Rhein-Ruhr eG zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. DA 15 "Sondergebiet Lebensmittelvollsortimenter Dabringhausen"
Enthält Anlagen
0163/2020-1  
Ö 10  
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. DA 15 "Sondergebiet Lebensmittelvollsortimenter Dabringhausen" a) Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen b) Satzungsbeschluss
Enthält Anlagen
0159/2020  
Ö 11  
Jugendfreizeitpark Hier: Kostenentwicklung
0186/2020  
Ö 12  
Feuerwehrgerätehaus Dhünn: Planung, Kostenaufstellung und Förderprogramm
Enthält Anlagen
0217/2020  
Ö 13  
Bebauungsplan Nr. 94 "Neues Hallenbad": Aufstellungsbeschluss
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0164/2020  
Ö 14  
2. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplans Nr. 20 "Industriegebiet Elbringhausen": Erneuerung des Aufstellungsbeschusses
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0165/2020  
Ö 15  
Herstellung der Erschließungsanlage Straße Halzenberg ("Halzenberger Hof") abzweigend von Straße Delle bis Ausbauende (Wendeanlage) Hier: Widmung als Gemeindestraße für den öffentlichen Verkehr
Enthält Anlagen
0193/2020  
Ö 16  
Einziehungsverfahren nach § 7 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes NW (StrWG NW) - Teilflächen im Bereich Friedhofstraße
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0194/2020  
Ö 17  
Gebührenkalkulation 2021 für die Kostenrechnende Einrichtung "Bestattungswesen"
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0207/2020  
Ö 18  
Gebührenkalkulation 2021 für die Kostenrechnende Einrichtung "Rettungsdienst"
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0204/2020  
Ö 19  
Gebührenkalkulation 2021 für die Kostenrechnende Einrichtung "Abfallbeseitigung"
Enthält Anlagen
0205/2020  
Ö 20  
Gebührenkalkulation 2021 für die Kostenrechnende Einrichtung "Abwasserbeseitigung für Kanalbenutzer" sowie 3. Nachtragssatzung
Enthält Anlagen
0208/2020  
Ö 21  
Gebührenkalkulation 2021 für die Kostenrechnende Einrichtung "Fäkalienabfuhr" sowie 3. Nachtragssatzung
Enthält Anlagen
0209/2020  
Ö 22  
Gebührenkalkulation 2021 für die Kostenrechnenden Einrichtungen "Wochenmärkte" und "Jahrmärkte"
Enthält Anlagen
0212/2020  
Ö 23  
0120/2020 Aufbau eines freien WLAN für Wermelskirchen - Sachstandbericht; Antrag der Fraktion WNK UWG Freie Wähler vom 12.12.2019
0222/2020  
Ö 24  
Anfragen    
Ö 25  
Verschiedenes    
N 1     Durchführungsvertrag mit der Edeka Rhein-Ruhr eG zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. DA 15 "Sondergebiet Lebensmittelvollsortimenter Dabringhausen"      
N 2     Grundstücksangelegenheit - Ankauf einer landwirtschaftlichen Fläche      
N 3     Grundstücksangelegenheit - Ankauf einer noch zu entwickelnden Wohnbaufläche      
N 4     Verschiedenes