Tagesordnung - Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses  

 
 
Bezeichnung: Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
Gremium: Haupt- und Finanzausschuss
Datum: Mo, 14.12.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:15 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Saal des Bürgerzentrums, Raum 1.29
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Sitzungseröffnung    
Ö 2  
Bestellung des Schriftführers    
Ö 3  
Wahl der/des stellvertretenden Vorsitzenden des Haupt- und Finanzausschusses
0231/2020  
Ö 4  
Ersatzwahl zu Ausschüssen und Gremien
0216/2020  
Ö 5  
Enthält Anlagen
Entwicklung der Haushaltssituation 2020
0226/2020  
Ö 6  
Umsatzsteuer: Verlängerung der Optionsfrist gem. § 27 Abs. 22a UStG bis 31.12.2022
0213/2020  
Ö 7  
Maßnahme für den Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten 2021
0215/2020  
Ö 8  
Feststellung des Jahresabschlusses des Städtischen Abwasserbetriebes Wermelskirchen für das Wirtschaftsjahr 2018
Enthält Anlagen
0196/2020  
Ö 9  
Durchführungsvertrag mit der Edeka Rhein-Ruhr eG zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. DA 15 "Sondergebiet Lebensmittelvollsortimenter Dabringhausen"
Enthält Anlagen
0163/2020-1  
Ö 10  
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. DA 15 "Sondergebiet Lebensmittelvollsortimenter Dabringhausen" a) Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen b) Satzungsbeschluss
Enthält Anlagen
0159/2020  
Ö 11  
Jugendfreizeitpark Hier: Kostenentwicklung
0186/2020  
Ö 12  
Feuerwehrgerätehaus Dhünn: Planung, Kostenaufstellung und Förderprogramm
Enthält Anlagen
0217/2020  
Ö 13  
Bebauungsplan Nr. 94 "Neues Hallenbad": Aufstellungsbeschluss
Enthält Anlagen
0164/2020  
Ö 14  
2. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplans Nr. 20 "Industriegebiet Elbringhausen": Erneuerung des Aufstellungsbeschusses
Enthält Anlagen
0165/2020  
Ö 15  
Herstellung der Erschließungsanlage Straße Halzenberg ("Halzenberger Hof") abzweigend von Straße Delle bis Ausbauende (Wendeanlage) Hier: Widmung als Gemeindestraße für den öffentlichen Verkehr
Enthält Anlagen
0193/2020  
Ö 16  
Einziehungsverfahren nach § 7 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes NW (StrWG NW) - Teilflächen im Bereich Friedhofstraße
Enthält Anlagen
0194/2020  
Ö 17  
Gebührenkalkulation 2021 für die Kostenrechnende Einrichtung "Bestattungswesen"
Enthält Anlagen
0207/2020  
Ö 18  
Gebührenkalkulation 2021 für die Kostenrechnende Einrichtung "Rettungsdienst"
Enthält Anlagen
0204/2020  
Ö 19  
Gebührenkalkulation 2021 für die Kostenrechnende Einrichtung "Abfallbeseitigung"
Enthält Anlagen
0205/2020  
Ö 20  
Gebührenkalkulation 2021 für die Kostenrechnende Einrichtung "Abwasserbeseitigung für Kanalbenutzer" sowie 3. Nachtragssatzung
Enthält Anlagen
0208/2020  
Ö 21  
Gebührenkalkulation 2021 für die Kostenrechnende Einrichtung "Fäkalienabfuhr" sowie 3. Nachtragssatzung
Enthält Anlagen
0209/2020  
    VORLAGE
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Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Ausführungen der Betriebsleitung zur Gebührenkalkulation "Fäkalienabfuhr" für das Jahr 2021 zur Kenntnis und beschließt unter Inanspruchnahme von § 60 Abs. 2 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (in der derzeit gültigen Fassung) und auf der Grundlage des Beschlusses des Rates der Stadt vom 16.11.2020 (Delegation von Entscheidungen vom Rat der Stadt auf den Haupt- und Finanzausschuss während einer epidemischen Lage von landesweiter Tragweite) zum 01.01.2021:

 

a) die Gebühren

 

Abflusslose Gruben     12,38 € je m³ Schmutzwasser

 

Kleinkläranlagen     64,72 € je abgefahrenem m³ Fäkalien

 

 

b) dem Sonderposten für den Gebührenausgleich (Fäkalienabfuhr) einen Betrag in Höhe von 9.529 € zu entnehmen und für den Gebührenausgleich (Kleinkläranlagen) einen Betrag in Höhe von 2.836 € einzustellen.

 

 

c) die 3. Nachtragssatzung zur Satzung über die Entsorgung des Inhaltes von Grundstücksentwässerungsanlagen (Kleinkläranlagen, abflusslose Gruben) vom 12.12.2017

 

 

Ein Exemplar der 3. Nachtragssatzung ist dem Original der Niederschrift über die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses als Anlage beizufügen.

 

   
    10.12.2020 - Betriebsausschuss Städtischer Abwasserbetrieb
    Ö 10 - ungeändert beschlossen
   

Der Betriebsausschuss empfiehlt einstimmig dem Haupt- und Finanzausschuss, die Ausführungen der Betriebsleitung zur Gebührenkalkulation „kalienabfuhr“r das Jahr 2021 zur Kenntnis zu nehmen und zum 01.01.2021 unter Inanspruchnahme von § 60 Abs. 2 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (in der derzeit gültigen Fassung) und auf der Grundlage des Beschlusses des Rates der Stadt vom 16.11.2020 (Delegation von Entscheidungen vom Rat der Stadt auf den Haupt- und Finanzausschuss während einer epidemischen Lage von landesweiter Tragweite) zu beschließen:

 

a)  die Gebühren

 

 Abflusslose Gruben 12,38 € je m³ Schmutzwasser

 Kleinkläranlagen      64,72 € je abgefahrenem m³kalien

 

b)  dem Sonderposten für den Gebührenausgleich (Fäkalienabfuhr) einen Betrag in Höhe von 9.529 € zu entnehmen und für den Gebührenausgleich (Kleinkläranlagen) einen Betrag in Höhe von 2.836 € einzustellen.

 

c)  die 3. Nachtragssatzung zur Satzung über die Entsorgung des Inhaltes von Grundstücksentwässerungsanlagen (Kleinkläranlagen, abflusslose Gruben) vom 12.12.2017

 

 Ein Exemplar der 3. Nachtragssatzung ist dem Original der Niederschrift über die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses als Anlage beizufügen.

 

 

   
    14.12.2020 - Haupt- und Finanzausschuss
    Ö 21 - ungeändert beschlossen
   

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Ausführungen der Betriebsleitung zur Gebührenkalkulation "Fäkalienabfuhr" für das Jahr 2021 zur Kenntnis und beschließt einstimmig, unter Inanspruchnahme von § 60 Abs. 2 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (in der derzeit gültigen Fassung) und auf der Grundlage des Beschlusses des Rates der Stadt vom 16.11.2020 (Delegation von Entscheidungen vom Rat der Stadt auf den Haupt- und Finanzausschuss während einer epidemischen Lage von landesweiter Tragweite) zum 01.01.2021:

 

a) die Gebühren

 

Abflusslose Gruben     12,38 € je m³ Schmutzwasser

 

Kleinkläranlagen     64,72 € je abgefahrenem m³ Fäkalien

 

 

b) dem Sonderposten für den Gebührenausgleich (Fäkalienabfuhr) einen Betrag in Höhe von 9.529 € zu entnehmen und für den Gebührenausgleich (Kleinkläranlagen) einen Betrag in Höhe von 2.836 € einzustellen.

 

 

c) die 3. Nachtragssatzung zur Satzung über die Entsorgung des Inhaltes von Grundstücksentwässerungsanlagen (Kleinkläranlagen, abflusslose Gruben) vom 12.12.2017

 

 

Ein Exemplar der 3. Nachtragssatzung ist dem Original der Niederschrift über die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses als Anlage beizufügen.

 

Ö 22  
Gebührenkalkulation 2021 für die Kostenrechnenden Einrichtungen "Wochenmärkte" und "Jahrmärkte"
Enthält Anlagen
0212/2020  
Ö 23  
0120/2020 Aufbau eines freien WLAN für Wermelskirchen - Sachstandbericht; Antrag der Fraktion WNK UWG Freie Wähler vom 12.12.2019
0222/2020  
Ö 24  
Anfragen    
Ö 25  
Verschiedenes    
N 1     Durchführungsvertrag mit der Edeka Rhein-Ruhr eG zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. DA 15 "Sondergebiet Lebensmittelvollsortimenter Dabringhausen"      
N 2     Grundstücksangelegenheit - Ankauf einer landwirtschaftlichen Fläche      
N 3     Grundstücksangelegenheit - Ankauf einer noch zu entwickelnden Wohnbaufläche      
N 4     Verschiedenes