Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zu den Gebührenhaushalten „Wochenmärkte“ und „Jahrmärkte“ für das Jahr 2021 zur Kenntnis und beschließt die beigefügten Gebührenkalkulationen.
Danach können die Gebühren unter Verzicht einer Unterdeckung aus dem Jahr 2017 bei den Wochenmärkten i.H.v. 15.571 € und bei den Jahrmärkten i.H.v. 19.419 € sowie unter Verzicht kostendeckender Gebührensätzegegenüber dem Vorjahr unverändert bleiben.
14.12.2020 - Haupt- und Finanzausschuss
Ö 22 - ungeändert beschlossen
Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zu den Gebührenhaushalten „Wochenmärkte“ und „Jahrmärkte“ für das Jahr 2021 zur Kenntnis und beschließt einstimmig die beigefügten Gebührenkalkulationen.
Danach können die Gebühren unter Verzicht einer Unterdeckung aus dem Jahr 2017 bei den Wochenmärkten i.H.v. 15.571 € und bei den Jahrmärkten i.H.v. 19.419 € sowie unter Verzicht kostendeckender Gebührensätzegegenüber dem Vorjahr unverändert bleiben.
Durchführungsvertrag mit der Edeka Rhein-Ruhr eG zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. DA 15 "Sondergebiet Lebensmittelvollsortimenter Dabringhausen"