Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt unter Inanspruchnahme von § 60 Abs. 2 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (in der derzeit gültigen Fassung) und auf der Grundlage des Beschlusses des Rates der Stadt vom 16.11.2020 (Delegation von Entscheidungen vom Rat der Stadt auf den Haupt- und Finanzausschuss während einer epidemischen Lage von landesweiter Tragweite) die Ausübung der Verlängerung der Optionsfrist gemäß § 27 Abs. 22 a UStG bis zum 31.12.2022, vorbehaltlich eines möglichen Widerrufs, zur Kenntnis.
14.12.2020 - Haupt- und Finanzausschuss
Ö 6 - ungeändert beschlossen
Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt unter Inanspruchnahme von § 60 Abs. 2 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (in der derzeit gültigen Fassung) und auf der Grundlage des Beschlusses des Rates der Stadt vom 16.11.2020 (Delegation von Entscheidungen vom Rat der Stadt auf den Haupt- und Finanzausschuss während einer epidemischen Lage von landesweiter Tragweite) die Ausübung der Verlängerung der Optionsfrist gemäß § 27 Abs. 22 a UStG bis zum 31.12.2022, vorbehaltlich eines möglichen Widerrufs, zur Kenntnis.
Durchführungsvertrag mit der Edeka Rhein-Ruhr eG zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. DA 15 "Sondergebiet Lebensmittelvollsortimenter Dabringhausen"