Der Haupt- und Finanzausschuss wählt gemäß § 57 Absatz 3 in Verbindung mit § 50 Absatz2 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (einsetzen) zur/zum stellvertretenden Vorsitzenden des Haupt- und Finanzausschusses.
14.12.2020 - Haupt- und Finanzausschuss
Ö 3 - ungeändert beschlossen
Der Haupt- und Finanzausschuss wählt gemäß § 57 Absatz 3 in Verbindung mit § 50 Absatz2 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen einstimmig Herrn Stefan Leßenich (CDU) zum stellvertretenden Vorsitzenden des Haupt- und Finanzausschusses.
Durchführungsvertrag mit der Edeka Rhein-Ruhr eG zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. DA 15 "Sondergebiet Lebensmittelvollsortimenter Dabringhausen"