Der Rat der Stadt beschließt die 9. Nachtragssatzung
zur Hauptsatzung der Stadt Wermelskirchen in der von der Verwaltung
vorgeschlagenen Fassung. Eine Ausfertigung ist der Originalniederschrift des
Rates der Stadt als Anlage beigefügt.
26.03.2007 - Rat der Stadt
Ö 16 - ungeändert beschlossen
Der Rat der Stadt beschließt einstimmig die 9
Der Rat der Stadt beschließt einstimmig die 9.
Nachtragssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Wermelskirchen in der von der
Verwaltung vorgeschlagenen Fassung. Eine Ausfertigung ist der
Originalniederschrift des Rates der Stadt als Anlage beigefügt.
A) Abwägung der Anregungen aus der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB und der Beteiligung der TÖB gemäß § 4 BauGB für 22 Außenbereichssatzungen gemäß § 35 (6) BauGB
B) Beschluss zur erneuten Auslegung von 11 Satzungen gemäß § 3 (2) BauGB
C) Satzungsbeschlüsse zu 11 Außenbereichssatzungen gemäß § 35 (6) BauGB