Der Rat nimmt die Erhöhung des
Gesamtausgabebedarfs bei dem Auftragssachkonto
I 12112007 (vorher
Haushaltsstelle 1.639.966.1.8) „Ausbau Oberwinkelhausen“
 
von
620.000,00 €    um 385.000,00
€   auf 1.005.000,00 €
 
gemäß § 29 GemHVO (alt) - § 24
Abs. 2 GemHVO (neu) zur Kenntnis. Dazu kommen Mehrausgaben gemäß
Aufstellung  von 65.000 € (siehe
Sachverhalt).
 
Die Mehrausgaben in Höhe von
385.000,00 € werden in 2007 und 2008 kassenwirksam. Sie können im Rahmen
der gegenseitigen Deckungsfähigkeit der Produktgruppe / Produkt durch
Minderausgaben in 2007 von 237.000 € und der Verpflichtungsermächtigung
von 148.000 € bei dem Auftrag I 12111012 (Im Rosenacker) zunächst gedeckt
werden. (Deckung endgültig in Höhe von 90 % über Beiträge im Rahmen des beitragsfähigen
Erschließungsaufwandes)
 
Der Rat
der Stadt beschließt einstimmig bei 8 Enthaltungen (5 WNK/UWG, 3 FDP)  folgende Aufwendungen/Auszahlungen gemäß § 83
Abs. 2 GO NW überplanmäßig/außerplanmäßig bereitzustellen:
 
a) 42.000 € überplanmäßig bei der
Sanierung Bachdurchlass bei Produkt 012.002.001.
   
Deckung durch Minderausgaben beim gleichen Produkt bzw. beim Produkt
012.001.002
 
b) 13.000 € außerplanmäßig bei der
Teichsanierung bei Produkt 013.002.001
    
Deckung durch Minderausgaben beim Produkt 012.001.002