Tagesordnung - 17. Sitzung des Rates der Stadt Wermelskirchen  

 
 
Bezeichnung: 17. Sitzung des Rates der Stadt Wermelskirchen
Gremium: Rat der Stadt
Datum: Mo, 26.03.2007 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:55 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Saal des Bürgerzentrums,
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Sitzungseröffnung    
Ö 2  
Benennung eines Ratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift und Bestellung des Schriftführers    
Ö 3  
Bericht über die Durchführung gefasster Beschlüsse    
Ö 4  
Ersatzwahlen zu Ausschüssen und Gremien
RAT/0939/2007  
Ö 5  
Kenntnisnahme über- und außerplanmäßiger Ausgaben im Haushaltsjahr 2006
Enthält Anlagen
RAT/0917/2007  
Ö 6  
Übertragung von Haushaltsmitteln aus dem Haushaltsjahr 2006/ Auszahlungsermächtigungen gem. § 22 Abs. 1 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO)
Enthält Anlagen
RAT/0884/2007  
Ö 7  
Jahresrechnung 2006
Enthält Anlagen
RAT/0888/2007  
Ö 8  
Kenntnisnahme über- und außerplanmäßiger Aufwendungen und Auszahlungen im Haushaltsjahr 2007
Enthält Anlagen
RAT/0918/2007  
Ö 9  
Sachstandsbericht zu den Sturmschäden Kyrill
RAT/0913/2007  
Ö 10  
Sicherung der Fassade am Bürgerzentrum hier: Bereitstellung von Haushaltsmitteln
RAT/0932/2007  
Ö 11  
Städtische Realschule Sanierung und Umbau der WC Anlagen; Bereitstellung von Haushaltsmitteln
RAT/0894/2007  
Ö 12  
Kanal- und Straßenausbau der Ortslage Oberwinkelhausen Hier: Mitteilung über Mehrausgaben gemäß § 29 GemHVO (alt) - § 24 Abs. 2 GemHVO (neu)
RAT/0881/2007  
Ö 13  
Ausbau Schwanenplatz hier: Mitteilung über Mehrausgaben gemäß § 29 GemHVO (alt) - § 24 Abs. 2 GemHVO (neu)
RAT/0931/2007  
Ö 14  
Projekt " Telegrafenstraße" und Projekt " Kreuzung Bügeleisen" hier: Mitteilung über Mehrausgaben gemäß § 29 GemHVO (alt) - § 24 Abs. 2 GemHVO (neu)
RAT/0937/2007  
Ö 15  
Überplanmäßige Mittelbereitstellung gem. § 83 Abs. 2 GO NW hier: Abführung der unterhaltsrechtlichen Einnahmen im Bereich des Sozialgesetzbuches II (SGB II) gem. unterhaltsrechtlichem Auftrag an den Rheinisch-Bergischen Kreis
RAT/0912/2007  
Ö 16  
9. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Wermelskirchen
RAT/0869/2006  
Ö 17  
Ordnungsbehördliche Verordnung der Stadt Wermelskirchen zum Schutz vor Immissionsbelastungen durch das Abbrennen von Brauchtumsfeuern
Enthält Anlagen
RAT/0780/2006  
Ö 18  
Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass
Enthält Anlagen
RAT/0922/2007  
Ö 19  
Antrag der Fraktionen BürgerForum, FDP, UWG und WNK UWG vom 31. März 2006 zur Aufhebung der Baumschutzsatzung
Enthält Anlagen
RAT/0919/2007  
Ö 20  
Bestellung der Schulleitungen gem. § 61 Schulgesetz Entsendung eines stimmberechtigten Schulträgervertreters nebst Stellvertreter und zwei beratenden Schulträgervertretern in die Schulkonferenzen der Schulen in Wermelskirchen
RAT/0885/2007  
Ö 21  
Umsetzung des Verbesserungskonzeptes für das Quellenbad
RAT/0909/2007  
Ö 22  
Änderung der Rahmenregelung zum Sponsoring
RAT/0914/2007  
Ö 23  
Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes DA Nr. 10 "Auf dem Heidchen" gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch
RAT/0904/2007  
Ö 24     A) Abwägung der Anregungen aus der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB und der Beteiligung der TÖB gemäß § 4 BauGB für 22 Außenbereichssatzungen gemäß § 35 (6) BauGB B) Beschluss zur erneuten Auslegung von 11 Satzungen gemäß § 3 (2) BauGB C) Satzungsbeschlüsse zu 11 Außenbereichssatzungen gemäß § 35 (6) BauGB      
Ö 25  
2. Änderung des Flächennutzungsplanes "Unterstraße" und Bebauungsplan Nr. 50 "Unterstraße" A) Abwägung der Anregungen zur Offenlage B) Ökologischer Ausgleich C) Aufhebungsbeschluss der Ergänzungssatzung D) Beschluss der 2. Änderung des FNP E) Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 50 "Unterstraße"
RAT/0915/2007  
Ö 26  
Herstellung der Erschließungsanlage "Tannenbaum" hier: Widmung als Gemeindestraße für den öffentlichen Verkehr
RAT/0875/2007  
    VORLAGE
    Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt beschließt gemäß §§ 6 und 14 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.1995 die Widmung der nachstehend aufgeführten Grundstücke der Straße „Tannenbaum“ zum Gemeingebrauch für den öffentlichen Verkehr:

 

Gemarkung Dhünn, Flur 1, Flurstücke 375, 376, 377, 598, 727, 758, 860, 903, 912

Gemarkung Dabringhausen, Flur 15, Flurstücke 366, 369, 371

 

Die zu widmenden Verkehrsflächen werden gemäß § 3 Abs. 4 Nr. 2 StrWG NW als Gemeindestraße eingestuft, bei der die Belange der Erschließung der anliegenden Grundstücke überwiegen. Der Gemeingebrauch an diesen Grundstücken wird auf keine Verkehrsart beschränkt.

 

Die Widmung ist öffentlich bekannt zu machen.

   
    12.02.2007 - Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
    Ö 8 - ungeändert beschlossen
    Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig gemäß §§ 6 und 14 des Straßen- und Wege

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig  gemäß §§ 6 und 14 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.1995 die Widmung der nachstehend aufgeführten Grundstücke der Straße „Tannenbaum“ zum Gemeingebrauch für den öffentlichen Verkehr zu beschließen:

 

Gemarkung Dhünn, Flur 1, Flurstücke 375, 376, 377, 598, 727, 758, 860, 903, 912

Gemarkung Dabringhausen, Flur 15, Flurstücke 366, 369, 371

 

Die zu widmenden Verkehrsflächen werden gemäß § 3 Abs. 4 Nr. 2 StrWG NW als Gemeindestraße eingestuft, bei der die Belange der Erschließung der anliegenden Grundstücke überwiegen. Der Gemeingebrauch an diesen Grundstücken wird auf keine Verkehrsart beschränkt.

 

Die Widmung ist öffentlich bekannt zu machen.

   
    26.03.2007 - Rat der Stadt
    Ö 26 - ungeändert beschlossen
    Der Rat der Stadt beschließt einstimmig gemäß §§ 6 und 14 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG

Der Rat der Stadt beschließt einstimmig gemäß §§ 6 und 14 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.1995 die Widmung der nachstehend aufgeführten Grundstücke der Straße „Tannenbaum“ zum Gemeingebrauch für den öffentlichen Verkehr:

 

Gemarkung Dhünn, Flur 1, Flurstücke 375, 376, 377, 598, 727, 758, 860, 903, 912

Gemarkung Dabringhausen, Flur 15, Flurstücke 366, 369, 371

 

Die zu widmenden Verkehrsflächen werden gemäß § 3 Abs. 4 Nr. 2 StrWG NW als Gemeindestraße eingestuft, bei der die Belange der Erschließung der anliegenden Grundstücke überwiegen. Der Gemeingebrauch an diesen Grundstücken wird auf keine Verkehrsart beschränkt.

 

Die Widmung ist öffentlich bekannt zu machen.

Ö 27  
Anfragen    
Ö 28  
Verschiedenes    
N 1     Bericht über die Durchführung gefasster Beschlüsse      
N 2     Grundstücksangelegenheit Verkauf eines Erbbaugrundstückes      
N 3     Personalangelegenheit: Beförderung von Beamten      
N 4     Personalangelegenheit: Beförderung von Beamten      
N 5     Personalangelegenheit: Beförderung von Beamten      
N 6     Personalangelegenheit: Beförderung von Beamten      
N 7     Verschiedenes