Der Rat der Stadt beschließt gem. § 83 Abs. 2 GO NW,
beim Produkt 005.002.003 überplanmäßig Auszahlungen (Finanzplan) in Höhe von
72.444,68 €.
19.03.2007 - Haupt- und Finanzausschuss
Ö 20 - ungeändert beschlossen
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig
gem
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der
Stadt einstimmig gem. § 83 Abs. 2 GO NW, beim Produkt 005.002.003 überplanmäßig
Auszahlungen (Finanzplan) in Höhe von 72.444,68 € zu beschließen.
26.03.2007 - Rat der Stadt
Ö 15 - ungeändert beschlossen
Der Rat der Stadt beschließt einstimmig gem
Der Rat der Stadt beschließt einstimmig gem. § 83
Abs. 2 GO NW, beim Produkt 005.002.003 überplanmäßig Auszahlungen (Finanzplan)
in Höhe von 72.444,68 €.
A) Abwägung der Anregungen aus der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB und der Beteiligung der TÖB gemäß § 4 BauGB für 22 Außenbereichssatzungen gemäß § 35 (6) BauGB
B) Beschluss zur erneuten Auslegung von 11 Satzungen gemäß § 3 (2) BauGB
C) Satzungsbeschlüsse zu 11 Außenbereichssatzungen gemäß § 35 (6) BauGB