Der Rat der Stadt
Wermelskirchen beschließt die Neufassung der Ordnungsbehördlichen Verordnung
über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass in der
vorgelegten Form.
19.03.2007 - Haupt- und Finanzausschuss
Ö 5 - ungeändert beschlossen
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt
Wermelskirchen einstimmig, die Neufassung der Ordnungsbehördlichen
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt
Wermelskirchen einstimmig, die Neufassung der Ordnungsbehördlichen Verordnung
über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass in der vorgelegten
Form zu beschließen.
26.03.2007 - Rat der Stadt
Ö 18 - ungeändert beschlossen
Der Rat der Stadt Wermelskirchen beschließt einstimmig die Neufassung
der Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten
Der Rat der Stadt Wermelskirchen beschließt einstimmig
die Neufassung der Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von
Verkaufsstellen aus besonderem Anlass in der vorgelegten Form.
A) Abwägung der Anregungen aus der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB und der Beteiligung der TÖB gemäß § 4 BauGB für 22 Außenbereichssatzungen gemäß § 35 (6) BauGB
B) Beschluss zur erneuten Auslegung von 11 Satzungen gemäß § 3 (2) BauGB
C) Satzungsbeschlüsse zu 11 Außenbereichssatzungen gemäß § 35 (6) BauGB