Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt wie folgt zu beschließen:
Die Stadt Wermelskirchen tritt der d-NRW AöR bei. Mit dem Beitritt ist ein Stammkapital in Höhe von € 1.000 zu entrichten. Die Bürgermeisterin wird ermächtigt, alle erforderlichen Rechtshandlungen für den Erwerb des genannten Geschäftsanteils vorzunehmen.
05.12.2022 - Haupt- und Finanzausschuss
Ö 14 - (offen)
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt zu beschließen:
Die Stadt Wermelskirchen tritt der d-NRW AöR bei. Mit dem Beitritt ist ein Stammkapital in Höhe von € 1.000 zu entrichten. Die Bürgermeisterin wird ermächtigt, alle erforderlichen Rechtshandlungen für den Erwerb des genannten Geschäftsanteils vorzunehmen.
12.12.2022 - Rat der Stadt
Ö 29 - (offen)
Der Rat der Stadt beschließen einstimmig den Beitritt zu d-NRW AöR.
Die Stadt Wermelskirchen tritt der d-NRW AöR bei. Mit dem Beitritt ist ein Stammkapital in Höhe von € 1.000 zu entrichten. Die Bürgermeisterin wird ermächtigt, alle erforderlichen Rechtshandlungen für den Erwerb des genannten Geschäftsanteils vorzunehmen.
Teilnahme aller Mitglieder des Verwaltungsrates der Stadtsparkasse an der Beratung und Beschlussfassung des Jahresüberschusses der Stadtsparkasse Wermelskirchen