Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt nimmt die Fortschreibung der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung für die Jahre 2020 bis 2023 gem. § 9 Abs. 2 Kommunalhaushaltsverordnung NRW zur Kenntnis.
12.12.2022 - Rat der Stadt
Ö 9 - (offen)
Der Rat der Stadt nimmt die Fortschreibung der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung für die Jahre 2020 bis 2026 gem. § 9 Abs. 2 Kommunalhaushaltsverordnung NRW zur Kenntnis.
Teilnahme aller Mitglieder des Verwaltungsrates der Stadtsparkasse an der Beratung und Beschlussfassung des Jahresüberschusses der Stadtsparkasse Wermelskirchen