Der Rat der Stadt nimmt die Ausführungen zu der
Änderung der Abwassersatzung zur Kenntnis.
Der Rat der Stadt beschließt,
die Neufassung derSatzung der Stadt Wermelskirchen über die Abwasserbeseitigung und den
Anschluss der Grundstücke an die öffentlichen Abwasseranlagen sowie die Anschlussbeiträge
und Kanalbenutzungsgebühren
in der vorgelegten Fassung.
Ein Exemplar der Satzung ist dem Original der
Niederschrift über die Sitzung des Rates als Anlage beizufügen.
Der Betriebsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, die
Ausführungen zu der Änderung der Abwassersatzung zur Kenntni
Der Betriebsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt
einstimmig, die Ausführungen zu der Änderung der Abwassersatzung zur Kenntnis
zu nehmen.
Der Betriebsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt
einstimmig,
die Neufassung der Satzung der Stadt Wermelskirchen
über die Abwasserbeseitigung und den Anschluss der Grundstücke an die
öffentlichen Abwasseranlagen sowie die Anschlussbeiträge und
Kanalbenutzungsgebühren
in der vorgelegten Fassung zu beschließen.
Ein Exemplar der Satzung ist dem Original der
Niederschrift über die Sitzung des Rates als Anlage beizufügen.
15.12.2008 - Rat der Stadt
Ö 14 - ungeändert beschlossen
Der Rat der Stadt nimmt die Ausführungen zu der Änderung der
Abwassersatzung zur Kenntnis
Der Rat der Stadt nimmt die Ausführungen zu der
Änderung der Abwassersatzung zur Kenntnis.
Der Rat der Stadt beschließt einstimmig,
die Neufassung derSatzung der Stadt Wermelskirchen über die Abwasserbeseitigung und den
Anschluss der Grundstücke an die öffentlichen Abwasseranlagen sowie die
Anschlussbeiträge und Kanalbenutzungsgebühren
in der vorgelegten Fassung.
Ein Exemplar der Satzung ist dem Original der
Niederschrift über die Sitzung des Rates als Anlage beizufügen.