Der Rat der Stadt genehmigt
einstimmig den wegen eines Falles von Dringlichkeit gemäß § 60 Absatz 1 GO
NW vom Haupt- und Finanzausschuss gefassten Beschluss vom 17.11.2008, mit
welchem beschlossen wurde:
Die Dacherneuerung des Kindergartens
Am Ecker gem. den Fakten im Sachverhalt bei einem Gesamtauszahlungsbedarf in
Höhe von 339.000 € ist auszuführen.
Die Haushaltsmittel werden in Höhe
von 70.000 € im Haushaltsjahr 2008 und mit 269.000 € im
Haushaltsjahr 2009 kassenwirksam.
Im Haushaltsjahr 2008 ist die
Maßnahme mit 70.000 € im konsumtiven Finanzplan als Rückstellung für
unterlassene Instandhaltung berücksichtigt. Diese Mittel reichen für die
kassenwirksamen Auszahlungen in 2008 aus. Sollten wider Erwarten doch
Mehrauszahlungen erforderlich werden, können diese im Wege der gegenseitigen
Deckungsfähigkeit beim Produkt 001.012.001 gedeckt werden.
Bei
der Abwicklung der Sanierung sind gleichzeitig Umbaumaßnahmen zur Schaffung von
6 Plätzen zur Betreuung von Kindern unter 3 Jahren (investiver
Auszahlungsaufwand in Höhe von 50.000 €, Zuschüsse 45.000 €,
Eigenmittel 5.000 €) mit auszuführen. Um die Aufträge hierfür im
Haushaltsjahr 2008 vergeben zu können, werden 50.000 € als
außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung bei dem Produkt 001.012.002 -
Auftrag l 01224003 bereitgestellt. Die Deckung erfolgt durch eine geringere
Beanspruchung bei der Verpflichtungsermächtigung für den Auftrag l 12111010
"Ausbau Neuenhaus 563-67".