Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt nimmt die Fortschreibung der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung für die Jahre 2020 bis 2023 gem. § 9 Abs. 2 Kommunalhaushaltsverordnung NRW zur Kenntnis.
09.12.2019 - Haupt- und Finanzausschuss
Ö 5 - ungeändert beschlossen
Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Fortschreibung der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung für die Jahre 2020 bis 2023 gem. § 9 Abs. 2 Kommunalhaushaltsverordnung NRW zur Kenntnis.
16.12.2019 - Rat der Stadt
Ö 8 - ungeändert beschlossen
Der Rat der Stadt nimmt die Fortschreibung der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung für die Jahre 2020 bis 2023 gem. § 9 Abs. 2 Kommunalhaushaltsverordnung NRW zur Kenntnis.
IEHK Eifgen: Tourismus, Bildung, Unternehmenskultur - Grundstücksausschreibung mit Investorenansprache und -auswahl für das ehem. Wasserwerk und Maschinistenhaus