Beschlussvorschlag:Der Rat der Stadt beschließt die Satzung der Stadt Wermelskirchen über die Nutzung der städtischen Kindertageseinrichtungen vom 15.04.2013 in der Fassung der 2. Nachtragssatzung vom XX.XX.XXXX
16.12.2019 - Rat der Stadt
Ö 29 - ungeändert beschlossen
Der Rat der Stadt beschließt einstimmig die Satzung der Stadt Wermelskirchen über die Nutzung der städtischen Kindertageseinrichtungen vom 15.04.2013 in der Fassung der 2. Nachtragssatzung vom 17.12.2019.
IEHK Eifgen: Tourismus, Bildung, Unternehmenskultur - Grundstücksausschreibung mit Investorenansprache und -auswahl für das ehem. Wasserwerk und Maschinistenhaus