a) Der Rat der Stadt
beschließt einstimmig gemäß § 94 Abs. 1 GO (alte Fassung) die vom Rechnungsprüfungsausschuss
geprüfte Jahresrechnung der Stadt Wermelskirchen für das Haushaltsjahr 2006.
Die Haushaltsrechnung 2006 hat folgendes Ergebnis:
Einnahmen
Soll-Einnahmen
Verwaltungshaushalt 71.266.690,24
€
Soll-Einnahmen Vermögenshaushalt
11.991.590,98 €
Summe
Soll-Einnahmen 83.258.281,22
€
+ neue
Haushaltseinnahmereste 980.000,00
€
- Abgang alter Haushaltseinnahmereste 0,00
€
- Abgang alter Kasseneinnahmereste - 249.780,25 €
Summe bereinigte
Soll-Einnahmen
83.988.500,97 €
Ausgaben
Soll-Ausgaben
Verwaltungshaushalt 71.126.903,76
€
Soll-Ausgaben Vermögenshaushalt
12.358.589,35 €
(darin enthaltener Überschuss nach
§ 41 Abs. 3 Satz
2 GemHVO: 0,00 €)
Summe Soll-Ausgaben 83.485.493,11
€
+ neue
Haushaltsausgabereste 980.694,68
€
Verwaltungshaushalt 0,00 €
Vermögenshaushalt 980.694,68 €
- Abgang alter
Haushaltsausgabereste -
477.686,82 €
Verwaltungshaushalt - 43.812,60 €
Vermögenshaushalt - 433.874,22 €
- Abgang alter
Kassenausgabereste 0,00 €
Summe bereinigte
Soll-Ausgaben 83.988.500,97
€
Fehlbetrag 0,00 €
b) Dem Bürgermeister wird einstimmig Entlastung
erteilt.