Tagesordnung - 21. Sitzung des Rates der Stadt Wermelskirchen  

 
 
Bezeichnung: 21. Sitzung des Rates der Stadt Wermelskirchen
Gremium: Rat der Stadt
Datum: Mo, 10.12.2007 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 18:00 Anlass: Sitzung
Raum: Foyer der Mehrzweckhalle Dabringhausen
Ort: 42929 Wermelskirchen, An der Mehrzweckhalle 10

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Sitzungseröffnung    
Ö 2  
Benennung eines Ratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift und Bestellung des Schriftführers    
Ö 3  
Bericht über die Durchführung gefasster Beschlüsse    
Ö 4  
Kenntnisnahme über- und außerplanmäßiger Aufwendungen und Auszahlungen im Haushaltsjahr 2007
RAT/1174/2007  
Ö 5  
Gebührenkalkulation 2008 für die Kostenrechnende Einrichtung "Abfallbeseitigung" sowie die 11. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Wermelskirchen vom 17.12.1991
Enthält Anlagen
RAT/1145/2007  
Ö 6  
Gebührenkalkulation 2008 für die Kostenrechnende Einrichtung "Straßenreinigung" sowie die 1. Nachtragssatzung zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren vom 18.12.2006
Enthält Anlagen
RAT/1144/2007  
Ö 7  
Gebührenkalkulation 2008 für die Kostenrechnende Einrichtung "Rettungsdienst" sowie die 6. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung zur Satzung für den Rettungsdienst der Stadt Wermelskirchen vom 28.01.1992
Enthält Anlagen
RAT/1146/2007  
Ö 8  
Elternbeiträge für Kindertageseinrichtungen
RAT/1181/2007  
Ö 9  
Änderung der Beihilfeordnung der Stadt Wermelskirchen zur Förderung des Sports
RAT/1156/2007  
Ö 10  
Änderung der Benutzungs- und Gebührensatzungen für Übergangsheime für Aussiedler und ausl. Flüchtlinge ab 01.01.2008
RAT/1160/2007  
Ö 11  
Sanierung von Versickerungsrigolen in der Ortslage Löh
RAT/1177/2007  
Ö 12  
Schlussbericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung der Jahresrechnung der Stadt Wermelskirchen für das Haushaltsjahr 2006 und Entlastung des Bürgermeisters gem. § 94 (1) GO (alte Fassung)
RAT/1081/2007  
Ö 13  
Wirtschaftsplan der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung "Kattwinkelsche Fabrik" für das Wirtschaftsjahr 2008 einschließlich Erfolgsplan, Vermögensplan und Finanzplan
RAT/1108/2007  
Ö 14  
Wirtschaftsplan des Städtischen Abwasserbetriebes für das Wirtschaftsjahr 2008 einschließlich Ergebnisplan, Teilergebnisplänen, Finanzplan, Teilfinanzplänen
RAT/1168/2007  
Ö 15  
Haushaltsplanung 2008 a) Haushaltssatzung mit Haushaltsplan b) Stellenplan (siehe Drucksache-Nr.RAT/1164/2007)
RAT/1203/2007  
Ö 15.1  
Stellenplanentwurf 2008
Enthält Anlagen
RAT/1164/2007  
Ö 16  
Neues Kommunales Finanzmanagement hier: vorläufiger Entwurf Eröffnungsbilanz zum 01.01.2007 und Sachstandsbericht
RAT/1204/2007  
Ö 17  
Ersatzwahlen zu Ausschüssen und Gremien
RAT/1209/2007  
Ö 18  
1. Nachtragssatzung zur Satzung der Stadt Wermelskirchen über die Abwasserbeseitigung und den Anschluss der Grundstücke an die öffentlichen Abwasseranlagen sowie die Anschlussbeiträge und Kanalbenutzungsgebühren vom 12.12.2005
Enthält Anlagen
RAT/1193/2007  
Ö 19  
Änderung der Zuständigkeitsordnung Hier: Dauerhafte Verlagerung der Vergabeentscheidung auf den Bürgermeister
Enthält Anlagen
RAT/1194/2007  
Ö 20  
Ausbau eines Teilstücks Telegrafenstraße hier: Einzelsatzung
RAT/1202/2007  
Ö 21  
A) Abwägung der Anregungen und Stellungnahmen aus der erneuten öffentlichen Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB und der erneuten Beteiligung der TÖB gemäß § 4 (2) BauGB für 11 Außenbereichssatzungen gemäß § 35 (6) BauGB B) Satzungsbeschlüsse zu 11 Außenbereichssatzungen gemäß § 35 (6) BauGB
Enthält Anlagen
RAT/1162/2007  
Ö 22  
5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14 "Braunsberg" A. Vorstellung der Planinhalte B. Erneuter Aufstellungsbeschluss C. Offenlagebeschluss
RAT/1196/2007  
Ö 23  
Einfacher Bebauungsplan DA Nr. 11 "Stichstraße Forthausen" A) Behandlung der Anregungen B) Satzungsbeschluss
Enthält Anlagen
RAT/1184/2007  
Ö 24  
30. Änderung des Flächennutzungsplanes "Hochseilgarten Zurmühle" A) Aufstellungsbeschluss B) Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung von Öffentlichkeit und Behörden
Enthält Anlagen
RAT/1185/2007  
Ö 25  
Bebauungsplan Nr. 80 "Hochseilgarten Zurmühle" A) Aufstellungsbeschluss B) Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung von Öffentlichkeit und Behörden
Enthält Anlagen
RAT/1186/2007  
Ö 26  
31. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich Elbringhausen/Altenhöhe
Enthält Anlagen
RAT/1189/2007  
Ö 27  
2. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 20 "Industriegebiet Elbringhausen"
Enthält Anlagen
RAT/1190/2007  
Ö 28  
Herstellung der Erschließungsanlage "Hünger" (Stichstraße) hier: Übernahme und Widmung der Erschließungsanlage
RAT/1161/2007  
Ö 29  
Herstellung der Erschließungsanlage "Auf dem Kamp, Ringstraße" im Ortsteil Dabringhausen hier: Übernahme und Widmung der Erschließungsanlage
RAT/1188/2007  
    VORLAGE
    Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt beschließt, die durch den Erschließungsträger, der Firma Gebig Immobilien- und Projektentwicklungsgesellschaft mbH, erstellte Erschließungsanlage „Auf dem Kamp, Ringstraße“ endgültig in die Haftungs- und Unterhaltungspflicht zu übernehmen.

 

Widmung:

 

Der Rat der Stadt beschließt gemäß §§ 6 und 14 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.1995 die Widmung der nachstehend aufgeführten Grundstücke der Straße „Auf dem Kamp, Ringstraße“ zum Gemeingebrauch für den öffentlichen Verkehr:

 

Gemarkung Dabringhausen, Flur 8, Flurstücke 541, 607, 617 und 674

 

Die zu widmenden Verkehrsflächen werden gemäß § 3 Abs. 4 Nr. 2 StrWG NW als Gemeindestraße eingestuft, bei der die Belange der Erschließung der anliegenden Grundstücke überwiegen. Der Gemeingebrauch an diesen Grundstücken wird auf keine Verkehrsart beschränkt.

 

Die Flurstücke 648 und 667, in der Flur 8, Gemarkung Dabringhausen, werden auf die Verkehrsart „Fußweg“ beschränkt.

 

Die Widmung ist öffentlich bekannt zu machen.

 

 

   
    03.12.2007 - Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
    Ö 13 - ungeändert beschlossen
    Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr empfiehlt Rat der Stadt einstimmig zu beschließen, die durch den Erschließungst

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr empfiehlt Rat der Stadt einstimmig zu beschließen, die durch den Erschließungsträger, der Firma Gebig Immobilien- und Projektentwicklungsgesellschaft mbH, erstellte Erschließungsanlage „Auf dem Kamp, Ringstraße“ endgültig in die Haftungs- und Unterhaltungspflicht zu übernehmen.

 

Widmung:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig gemäß §§ 6 und 14 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.1995, die Widmung der nachstehend aufgeführten Grundstücke der Straße „Auf dem Kamp, Ringstraße“ zum Gemeingebrauch für den öffentlichen Verkehr zu beschließen:

 

Gemarkung Dabringhausen, Flur 8, Flurstücke 541, 607, 617 und 674

 

Die zu widmenden Verkehrsflächen werden gemäß § 3 Abs. 4 Nr. 2 StrWG NW als Gemeindestraße eingestuft, bei der die Belange der Erschließung der anliegenden Grundstücke überwiegen. Der Gemeingebrauch an diesen Grundstücken wird auf keine Verkehrsart beschränkt.

 

Die Flurstücke 648 und 667, in der Flur 8, Gemarkung Dabringhausen, werden auf die Verkehrsart „Fußweg“ beschränkt.

 

Die Widmung ist öffentlich bekannt zu machen.

   
    10.12.2007 - Rat der Stadt
    Ö 29 - ungeändert beschlossen
    Der Rat der Stadt beschließt einstimmig, die durch den Erschließungsträger, der Firma Gebig Immobilien- und Projektentwicklung

Der Rat der Stadt beschließt einstimmig, die durch den Erschließungsträger, der Firma Gebig Immobilien- und Projektentwicklungsgesellschaft mbH, erstellte Erschließungsanlage „Auf dem Kamp, Ringstraße“ endgültig in die Haftungs- und Unterhaltungspflicht zu übernehmen.

 

Widmung:

 

Der Rat der Stadt beschließt einstimmig, gemäß §§ 6 und 14 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.1995 die Widmung der nachstehend aufgeführten Grundstücke der Straße „Auf dem Kamp, Ringstraße“ zum Gemeingebrauch für den öffentlichen Verkehr:

 

Gemarkung Dabringhausen, Flur 8, Flurstücke 541, 607, 617 und 674

 

Die zu widmenden Verkehrsflächen werden gemäß § 3 Abs. 4 Nr. 2 StrWG NW als Gemeindestraße eingestuft, bei der die Belange der Erschließung der anliegenden Grundstücke überwiegen. Der Gemeingebrauch an diesen Grundstücken wird auf keine Verkehrsart beschränkt.

 

Die Flurstücke 648 und 667, in der Flur 8, Gemarkung Dabringhausen, werden auf die Verkehrsart „Fußweg“ beschränkt.

 

Die Widmung ist öffentlich bekannt zu machen.

Ö 30  
Antrag der CDU-Fraktion vom 26.11.2007 auf Aufzeichnung von Ausschuss- und Ratssitzungen mittels Tonträgern
Enthält Anlagen
RAT/1210/2007  
Ö 31  
Anfragen    
Ö 32  
Verschiedenes    
N 1     Bericht über die Durchführung gefasster Beschlüsse      
N 2     Grundstücksangelegenheit 6-streifiger Ausbau der BAB A1 zwischen Wermelskirchen und Remscheid      
N 3     Bericht der Gemeindeprüfungsanstalt des Landes Nordrhein-Westfalen über die überörtliche Prüfung der Zahlungsabwicklung der Stadt Wermelskirchen vom 26.03. - 29.03.2007      
N 4     Verschiedenes