A) Abwägung
der Anregungen und Stellungnahmen S. 3 - 5
1. Beschluss zu A) Pkt. 4 / S. 4
Der Rat der Stadt beschließt einstimmig, den Hinweis
auf eine potenzielle Hochwassergefährdung in Teilen des Satzungsbereiches „Zurmühle“ in
die Satzung aufzunehmen.
2. Beschluss
zu A) Pkt 5 / S. 4
Der Rat der Stadt beschließt einmütig bei 11 Enthaltungen (SPD), die Hinweise in den
Satzungstexten der Satzungen „Alt Sellscheid“ und
„Staelsmühle“ mit dem jeweiligen Bezug zum aktuellen
Landschaftsschutz gemäß Abwägung aufzunehmen.
3. Beschluss
zu A) Pkt. 5 / S. 5
Der Rat der Stadt beschließt
einmütig bei 11 Enthaltungen (SPD), die Hinweise in den Satzungstexten der
Satzungen „Staelsmühle“ und „Hammesrostringhausen“ in
Bezug auf den notwendigen Mindestabstand von Gebäuden zu oberirdischen
Gewässern auf 5,00 m zu korrigieren.
Für die Satzung „Niederrautenbach“ wird
ein entsprechender Hinweis neu aufgenommen.
B) Satzungsbeschluss
S. 5
Der Rat der Stadt beschließt mit
50 Ja-Stimmen (CDU, SPD, BüFo, WNK UWG, FDP, UWG, Bürgermeister) bei 4
Gegenstimmen (Bündnis 90/Die Grünen) die Satzungen
Stolzenberg, Zurmühle,
Großrostringhausen und Alt Sellscheid
als Außenbereichssatzungen gemäß § 35 (6)
Baugesetzbuch in der dieser Sitzungsvorlage als Anlage vorliegenden Fassung.
Der Rat der Stadt beschließt mit 39
Ja-Stimmen (CDU, BüFo, WNK UWG, FDP,
UWG, Bürgermeister) bei 15 Gegenstimmen (SPD, Bündnis 90/Die Grünen) die
Satzungen
Großfrenkhausen, Lindscheid,
Niederrautenbach, Staelsmühle, Haarhausen Niederhagen, Hammesrostringhausen,
als Außenbereichssatzungen gemäß § 35 (6) Baugesetzbuch
in der dieser Sitzungsvorlage als Anlage vorliegenden Fassung.