zu A)
Der Rat der Stadt beschließt mit
49 Ja-Stimmen (19 CDU, 9 SPD, 8 BüFo, 5 WNK UWG, 4 FDP, 3 UWG, 1 Bürgermeister)
bei 4 Gegenstimmen (Bündnis 90/Die Grünen) und 2 Enthaltungen (SPD), die
Aufstellung der 30. Änderung des Flächennutzungsplanes „Hochseilgarten
Zurmühle“ gemäß § 2 (1) BauGB. Die Änderung des Flächennutzungsplanes
soll im Parallelverfahren gemäß § 8 (3) BauGB erfolgen.
Die geänderte Fläche soll als
„Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Hochseilgarten“ (SO)
dargestellt werden.
Die Abgrenzung des
Änderungsbereichs ist der dieser Sitzungsvorlage beigefügten Darstellung (Anlage
I) zu entnehmen.
zu B)
Der Rat der Stadt beschließt mit
49 Ja-Stimmen (19 CDU, 9 SPD, 8 BüFo, 5 WNK UWG, 4 FDP, 3 UWG, 1 Bürgermeister)
bei 4 Gegenstimmen (Bündnis 90/Die Grünen) und 2 Enthaltungen (SPD), auf der
Grundlage des Entwurfes zur 30. Änderung des Flächennutzungsplanes
„Hochseilgarten Zurmühle“ einschließlich der zugehörigen Begründung
das Verfahren zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB und der Behörden gemäß § 4 (1) BauGB
einzuleiten.