Der Rat der Stadt beschließt die
Aufstellung der 31. Änderung des Flächennutzungsplanes „Industriegebiet
Elbringhausen“ gemäß § 2 BauGB. Die Änderung des Flächennutzungsplanes
soll im Parallelverfahren gemäß § 8 (3) BauGB erfolgen.
Die geänderte Fläche soll als
„gewerbliche Baufläche“ (G) dargestellt werden.
Die Abgrenzung des Änderungsbereiches ist der dieser
Sitzungsvorlage beigefügten Plandarstellung (Anlage 2) zu entnehmen.
03.12.2007 - Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
Ö 6 - ungeändert beschlossen
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr empfiehlt dem Rat der
Stadt einstimmig bei 1 Enthaltung (Bündnis 90/Die Grünen)
Der Ausschuss für
Stadtentwicklung und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig bei 1
Enthaltung (Bündnis 90/Die Grünen), die Aufstellung der 31. Änderung des
Flächennutzungsplanes „Industriegebiet Elbringhausen“ gemäß § 2
BauGB zu beschließen. Die Änderung des Flächennutzungsplanes soll im
Parallelverfahren gemäß § 8 (3) BauGB erfolgen.
Die geänderte Fläche soll als
„gewerbliche Baufläche“ (G) dargestellt werden.
Die Abgrenzung des Änderungsbereiches ist der dieser
Sitzungsvorlage beigefügten Plandarstellung (Anlage 2) zu entnehmen.
10.12.2007 - Rat der Stadt
Ö 26 - ungeändert beschlossen
Der Rat der Stadt beschließt einstimmig bei 4 Enthaltungen (Bündnis
90/Die Grünen), die Aufstellung der 31
Der Rat der Stadt beschließt einmütig
bei 4 Enthaltungen (Bündnis 90/Die Grünen), die Aufstellung der 31. Änderung
des Flächennutzungsplanes „Industriegebiet Elbringhausen“ gemäß § 2
BauGB. Die Änderung des Flächennutzungsplanes soll im Parallelverfahren gemäß §
8 (3) BauGB erfolgen.
Die geänderte Fläche soll als
„gewerbliche Baufläche“ (G) dargestellt werden.
Die Abgrenzung des Änderungsbereiches ist der dieser
Sitzungsvorlage beigefügten Plandarstellung (Anlage 2) zu entnehmen.
Bericht der Gemeindeprüfungsanstalt des Landes Nordrhein-Westfalen über die überörtliche Prüfung der Zahlungsabwicklung der Stadt Wermelskirchen vom 26.03. - 29.03.2007